Berlin – Der Sachverständigenrat hat heute der Bundesgesundheitsministerin sein aktuelles Gutachten mit dem Titel “Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” übergeben.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Das Gutachten bietet einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsbereich. Es schlägt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung vor, die ich sehr begrüße. Auch die Anregungen, die Kompetenzen der nicht-ärztlichen Berufsgruppen zum Wohle der Patientinnen und Patienten stärker zu nutzen, und zu einer besseren Arbeitsteilung zu kommen, findet meine volle Unterstützung. Das Gutachten zeigt zudem, dass unser Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken und gesundheitliche Ungleichheit abzubauen, richtig ist. Gerade bei Menschen in besonders prekären Lebenslagen gibt es ein großes Potential für präventive Maßnahmen. Daher werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz auf den Weg bringen. Das Gutachten bietet hierzu und auch zu vielen weiteren Punkten eine gute Diskussionsgrundlage.”
Das heute vorgestellte Gutachten des Sachverständigenrates umfasst knapp 1.000 Seiten. Darin wird unter anderem die Weiterentwicklung von Qualität und Patientensicherheit im deutschen Gesundheitswesen gefordert. Nach Auffassung des Rates soll die Entwicklung von spezifischen Patientensicherheits-Indikatoren, die verpflichtende Veröffentlichung von Qualitätsdaten sowie der Ausbau von finanziellen Anreizsystemen zur qualitätsbezogenen Vergütung vorangetrieben werden, um Verbesserungen bei Qualität und Patientensicherheit zu erreichen.
In seinem Gutachten bekräftigt der Sachverständigenrat ferner die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit der unterschiedlichen Berufsgruppen im deutschen Gesundheitssystem. Hierzu sei eine stärkere Einbeziehung sowie eine stärkere eigenständige Leistungserbringung von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen in der Versorgung anzustreben und in Modellprojekten zu erproben, heißt es in dem Bericht.
Weiterhin beschäftigt sich der Rat in der Expertise mit der integrierten Versorgung. Die Analyse zeigt, dass sie in den letzten zwei Jahren eine außerordentlich dynamische Entwicklung genommen hat. Um das Potenzial dieser selektiven Vertragsformen weiter auszuschöpfen, empfiehlt der Rat bei der Weiterentwicklung der integrierten Versorgung auch internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.
Der Sachverständigenrat greift zudem die Frage der Primärprävention bei benachteiligten Personengruppen – wie zum Beispiel Arbeitslosen, sozial benachteiligten alten Menschen, Obdachlosen und Menschen mit HIV/Aids – auf. In seinen Empfehlungen unterstützt der Rat ausdrücklich das Bestreben des Bundesgesundheitsministeriums, mit einem Präventionsgesetz die Grundlagen der Prävention in Deutschland zu verbessern.
Weitere Informationen sowie die Kurz- und Langfassung des Gutachtens finden Sie im Internet unter: http://www.svr-gesundheit.de