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Ärzteverbände wollen bessere Notfallversorgung verhindern

Pressemitteilung

Kiel – Das vom Bundesministerium für Gesundheit unter Mitwirkung des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) entworfene neue und längst überfällige Berufsgesetz über den Notfallsanitäter wird von Ärzteverbänden aus standespolitischen Gründen blockiert. Die Bundesärztekammer und die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. sprechen sich gegen invasive Maßnahmen durch dreijährig ausgebildete Notfallsanitäter aus. Das wird bedeuten, dass auch zukünftig Notfallpatienten mit z. B. schwerster Atemnot oder stärksten Schmerzen keine effektive Behandlung durch die Rettungswagenbesatzung erfahren. Ebenso wären erweiterte Maßnahmen während einer Wiederbelebung und intravenöse Zugänge für die Verabreichung lebensnotwendiger Infusionen nicht mehr zulässig. In einer aktuellen Stellungnahme der BAND wird sogar suggeriert, dass angehendes Rettungsfachpersonal keine klinische Ausbildung von invasiven Maßnahmen, wie Atemwegssicherung, intravenösen Zugängen u. a., erfahren darf. Ein unhaltbarer Zustand, den bereits der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2003 sowie 2007 bemängelt hat. Diese Verhinderungspolitik handelt nicht für ein zukunftsfähiges Rettungswesen, sondern trägt ihre Interessenpolitik auf dem Rücken der Notfallpatienten und dem Rettungsfachpersonal aus. Bereits 2009/2010 brauchten Notärzte bis zu 26 Minuten bis sie an der Einsatzstelle eintrafen. Und von Jahr zu Jahr verlängert sich die Eintreffzeit. Ebenso belegen Statistiken von Schwerverletztenversorgungen, dass in einer Stadt mit der höchsten Notarztdichte die Versorgungszeit und Eintreffzeit im Schockraum deutlich länger als im Bundesdurchschnitt dauert und damit das Risiko an einer inneren Blutung zu sterben signifikant steigt. Notarztbesetze Rettungsmittel können keine konsequente medikamentöse Therapie gemäß der Leitlinien durchführen, da die Ausstattung nicht auf dem aktuellen medizinischen Stand ist. Zudem mussten bereits Rettungsassistenten trotz leitliniengerechter Versorgung arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, da Notärzte dieses bei deren Arbeitgeber gefordert haben. Das ist ein beschämender Zustand, der eines hochwertigen Rettungsdienstes nicht würdig ist und den die Bundesregierung und die für den Rettungsdienst zuständigen Landesministerien nicht länger zulassen dürfen.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für eine Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten, nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken mit Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten