Berlin – Alljährlich vereinbaren GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Rahmenvorgaben für die Arzneimittelversorgung. Sie liegen nun für das Jahr 2013 vor. Die Vorgaben auf Bundesebene werden anschließend in regionalen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und Ärzten umgesetzt.
Die Politik hatte der Selbstverwaltung den Ball zugespielt, auf dem Verhandlungsweg für bessere Rahmenbedingungen für Biosimilars in Deutschland zu sorgen – Biosimilars sind Folgeprodukte biopharmazeutisch hergestellter Arzneimittel, die aus dem Patent laufen.
„Indem die Selbstverwaltung wiederum lediglich für nur eine einzige Gruppe von Biosimilars, die Epoetine, Verordnungsquoten festgelegt hat, hat sie gezeigt, dass sie aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, substanzielle Fortschritte zu erreichen,“ kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika dieses Ergebnis.
In der politischen Diskussion der Novelle des Arzneimittelgesetzes hatten vor allem die Krankenkassen immer wieder argumentiert, es bräuchte keine politischen Weichenstellungen, um die Rahmenbedingungen für Biosimilars in Deutschland zu verbessern. Das könne die Selbstverwaltung auch selbst. Nun zeigt sich erneut, dass dem nicht so ist. Damit entgeht dem deutschen Gesundheitssystem die Chance, stärker als bislang von Biosimilars zu profitieren.
„Studien zeigen das enorme Einsparpotenzial der Biosimilars für unser Gesundheitssystem. Deswegen hatte Pro Generika frühzeitig den Dialog mit GKV-Spitzenverband und KBV gesucht und für bessere Regelungen für Biosimilars geworben. Angesichts der gewaltigen Kostenlawine, die mit patentgeschützten Biopharmazeutika einhergeht, und der bevorstehenden Patentabläufe in diesem Bereich hätte die Selbstverwaltung ein klares Signal geben müssen, dass man eindeutig auf Biosimilars setzt. Umso größer ist die Enttäuschung der Biosimilarunternehmen, dass diese Chance verspielt worden ist“, so Bretthauer abschließend.
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