Brüssel – Gemeinsamer Standpunkt des Rates zur Arbeitszeitrichtlinie inakzeptabel, aber Kompromisse nötig um Änderungen zu erreichen
“Der gemeinsame Standpunkt des Ministerrates ist für mich absolut inakzeptabel. Er kann dazu führen, dass Ärzte und andere Arbeitnehmer praktisch am Arbeitsplatz wohnen müssen, ohne dass dies gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie verstößt.” Dies erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. med. Peter Liese angesichts der am Mittwoch anstehenden Abstimmung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zur Arbeitszeitrichtlinie. “Der Kommissionsvorschlag ist bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten, schon auf berechtigte Kritik gestoßen. Was die Frage des Bereitschaftsdienstes angeht, hat ihn der Rat noch verschlimmert.Entgegen dem Kommissionsvorschlag ist es nun möglich, dass der sogenannte inaktive Bereitschaftsdienst jetzt auch als Ruhezeit angerechnet wird. Dies bedeutet, dass die Obergrenze von 78 Stunden, während derer ein Arbeitnehmer gezwungen werden kann am Arbeitsplatz anwesend zu sein, noch einmal aufgeweicht wird. Dies halte ich für inakzeptabel, zumal der Rat im gleichen Text von einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf spricht”, so Liese.
Der Europaabgeordnete, der vor seiner Wahl als angestellter Arzt in einer Kinderklinik gearbeitet hat, betonte, dass auch bei der Wertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit dringend Veränderungen gegenüber dem Gemeinsamen Standpunkt erforderlich seien. “Der Rat sagt, dass die sogenannte inaktive Phase des Bereitschaftsdienstes keine Arbeitszeit ist. Er wertet damit eine Situation, bei der man für das Leben von hunderten Patienten verantwortlich ist und jede Minute zu einem Notfall gerufen werden kann, so wie Freizeit, die man mit Freunden oder Familie verbringt. Dies ist eine Missachtung der verantwortungsvollen Arbeit insbesondere von Ärzten. Daher müssen wir dringend etwas ändern.”
Liese warnte allerdings auch vor überzogenen Forderungen. Die Möglichkeit, dass EuGH-Urteil eins zu eins umzusetzen, besteht nach seiner Auskunft nicht, da das Europäische Parlament schon in erster Lesung zugestanden hat, dass man den Bereitschaftsdienst grundsätzlich in inaktive und aktive Zeit teilen kann. “Wir müssen kompromissbereit sein, um überhaupt eine Verbesserung am gemeinsamen Standpunkt zu erreichen, denn in zweiter Lesung brauchen wir entweder eine Einigung mit dem Rat oder eine qualifizierte Mehrheit. Beides ist nur auf der Basis von Kompromissen möglich. Daher könnte beispielsweise die Möglichkeit gestärkt werden, den Tarifpartnern und den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit zu geben, die inaktive Phase des Bereitschaftsdienstes nur teilweise auf die Arbeitszeit anzurechnen. Die Dienste von Ärzten und die Bereitschaftsdienste von anderen Berufsgruppen sind sehr unterschiedlich. Es gibt auch Situationen, bei denen man nur selten nachts rausgerufen wird. Wenn man in diesen Fällen nur die Hälfte der Stunden auf die Arbeitszeit anrechnet, wäre dies ein “vertretbares Vorgehen”, so Liese abschließend.