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Ärzte: Krankenhäuser müssen Arbeitszeitgrenzen einhalten

124. Hauptversammlung des Marburger Bundes

Berlin – Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) erwartet von den Krankenhausträgern, dass sie die im Arbeitszeitgesetz und den ärztlichen Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitszeitgrenzen beachten. Neben der Arbeitszeit müssten auch alle anfallenden Dienstarten wie beispielsweise Bereitschaftsdienst und Rufdienst korrekt erfasst und bei der Berechnung der Personalschlüssel berücksichtigt werden. Außerdem müsse ausreichend Zeit für die ärztliche Weiterbildung einberechnet werden, forderten die Delegierten der 124. Hauptversammlung des MB in Berlin. Die staatliche Gewerbeaufsicht wurde aufgefordert, die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften in Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und die Überwachung zu einem Schwerpunktanliegen zu machen. “Nur die regelmäßige breitflächige Überprüfung der Krankenhäuser kann zu spürbaren Verbesserungen bei der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes führen”, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.

An die kirchlichen Krankenhausträger appellierte der MB, sich vorbehaltlos zu Tarifverhandlungen über die Gestaltung ärztlicher Arbeitsbedingungen bereit zu erklären. “Kirchliche Krankenhäuser stehen im Wettbewerb mit öffentlichen und privaten Trägern “wirtschaftlich ebenso wie bei der Gewinnung von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten”, erklärte die Hauptversammlung. Wenn Tarifabschlüsse in den kirchlichen Regionalkommissionen verzögert übernommen würden, dränge sich der Eindruck auf, dass bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen nicht mehr die Dienstgemeinschaft im Vordergrund stehe, sondern das Ansinnen, sich auf diese Weise Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.