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Ärzte-Öffentlichkeit verwechselt Honorar mit Kostenerstattung – nachhaltige Gefährdung der Patientenversorgung wird in Kauf genommen

Pressemitteilung zur aktuellen GKV-Laborreform und Laborkostenquotierung

Düsseldorf – Laborärzte warnen: Die anhaltende Verwechslung von ärztlichem Honorar mit Kostenerstattung gibt ein Zerrbild bei der Verwendung „Laborkosten“ und gefährdet so nachhaltig die Patientenversorgung.

Die öffentliche Darstellung der Finanzierung von Laborleistungen nutzt immer noch Zerrbilder aus lang zurückliegender Vergangenheit, wenn es um die Mittelzuweisung für das medizinische Labor geht.

So wird gemeinhin der Begriff „Honorar“ für die Gesamtheit der für Laborleistungen verwendeten Gelder verwendet. Richtigerweise muß man aber feststellen, dass weniger als 4% dieser Gelder für die Honorierung des Laborarztes zur Verwendung kommen, mehr als 90% des seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgewieseenen „Laborhonorars“ dienen dem reinen Ersatz gehabter Aufwendungen als sogenannte Kostenerstattung. Diese in Euro-Beträgen festgehaltenen Kostenerstattungen im Bereich des Kap. 32 EBM stellen betriebswirtschaftlich kalkulierte Pauschalbeträge dar, welche der Abdeckung tatsächlich entstandener Kosten dienen und daher bei den betroffenen Leistungserbringern lediglich eine Kostenerstattung gewährleisten. Dies folgt aus der Tatsache, dass die Preise auf der Grundlage einer Analyse der Unternehmensberatung McKinsey in Höhe der durchschnittlichen Kosten der kostengünstigeren Hälfte der repräsentativ ausgewählten Laborpraxen festgelegt wurden. Werden nun diese Kostenerstattungen quotiert, liegt es auf der Hand, dass die Laborleistungen nicht mehr wirtschaftlich sind. Dabei ist auch zu beachten, dass bereits den festgelegten Beträgen die am wirtschaftlichsten arbeitenden Laborpraxen zugrunde liegen.

Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztliche Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigte an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.