Berlin – Auf Einladung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Annette Widmann-Mauz (MdB) sind gestern zum dritten Mal Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser, der Ärzteschaft einschließlich des Ärztinnenbundes, der Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen, der medizinischen Fachberufe, der Gewerkschaften, der Länder und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zum Runden Tisch “Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen” zusammengekommen. Ziel des Runden Tisches ist es, Vorschläge zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Dazu erklärt Annette Widmann-Mauz: “Ich freue mich, dass ein Großteil der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb nur eines Jahres umgesetzt werden konnte. So wurden beispielsweise im Frühjahr diesen Jahres zwei Internetplattformen freigeschaltet, die Informationen über gute Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Krankenhaus und der Arztpraxis bieten. Besonders schätze ich, dass Interessierte im persönlichen Kontakt mit Ansprechpartnern vor Ort treten können und diese Möglichkeiten intensiv genutzt werden.”
Im Dezember 2010 wurden erste gemeinsame Empfehlungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesundheitswesen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches formuliert: Dazu gehören die Beseitigung von Hemmnissen in der Aus- und Weiterbildung von Berufen, die Bereitstellung gezielter Informationen über gute Modelle im Krankenhaus und in der Arztpraxis sowie erste Maßnahmen zur Personalgewinnung in Alten- und Pflegeeinrichtungen. In der gestrigen Sitzung wurde der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen vorgestellt.
Annette Widmann-Mauz weiter: “Ein weiterer Teil der empfohlenen Maßnahmen befindet sich in der Umsetzungsphase. So wurden im Versorgungsstrukturgesetz wichtige Vorschläge aus den Gesprächen beim Runden Tisch aufgegriffen: Der Vertretungszeitraum für niedergelassene Ärztinnen im Zusammenhang mit der Geburt wird beispielsweise von 6 auf 12 Monate verlängert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Beschäftigung eines Entlastungsassistenten oder einer Entlastungsassistentin für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monate sowie für die Pflege von Angehörigen für bis zu 6 Monate eröffnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten zudem die Möglichkeit, die jeweiligen Zeiträume zu verlängern. Diese Regelungen treten nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2012 in Kraft.”
Auch in der im Mai 2011 gestarteten “Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege”, die gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen wird, ist ein Handlungsfeld “Vereinbarkeit von Familie und Beruf” vorgesehen. Hier soll es insbesondere um gute betriebliche Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Wiedereinstieg von Berufsrückkehrerinnen und besondere Rahmenbedingungen für Teilzeit- und Schichtbeschäftigte gehen. Die Arbeit des Runden Tisches wird fortgesetzt, denn im Gesundheitswesen tätige Menschen brauchen vielfältige und flexible Möglichkeiten, um die Berufs-ausübung je nach ihren individuellen familiären Bedürfnissen und Erfordernissen zu gestalten. So steht in Kürze die Änderung der Approbationsordnung für für Ärztinnen und Ärzte mit entsprechenden Verbesserungen an.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de http://www.pflege-krankenhaus.de http://www.praxis-und-familie.de http://www.bmg.bund.de