Düsseldorf – Reiserückkehrer können sich seit August 2020 kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Doch wie funktioniert das? Und was bedeutet die angekündigte Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten?
Das Wichtigste in Kürze:
- Reisen Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein, müssen Sie sich für 2 Wochen in häusliche Quarantäne begeben und Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen. Alternativ können Sie einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein.
- Diese Regelung soll nun verändert werden: Ab dem 8. August 2020 soll ein Corona-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet allgemeine Pflicht sein.
- Sie können den Test in vielen Ländern vor Ihrer Abreise oder nach der Einreise in Deutschland machen lassen. Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos. Einen freiwilligen, kostenlosen Test können übrigens inzwischen auch Reisende aus Nicht-Risikogebiet bekommen.
Im Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19 können sich Reiserückkehrer nun kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
- Wer aus einem Nicht-Risikogebiet einreist, kann den kostenlosen Test freiwillig durchführen lassen.
- Wer dagegen aus einem Risikogebiet einreist, für den soll ein solcher Test ab 8. August an sogar Pflicht werden.
Der Hintergrund für die Pflicht: Kehren Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurück, müssen Sie sich ohne Test bisher direkt nach Ankunft nach Hause oder Ihrem Zielort für 2 Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen Sie sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In den Bundesländern gelten Einreiseverordnungen, in denen auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen geregelt sind.
Was sind Corona-Risikogebiete?
Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas wie die USA, Russland oder die Türkei. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen, z.B. Anfang August 2020 die spanischen Regionen Katalonien, Aragon und Navarra, oder Serbien.
Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie einer Liste des RKI entnehmen, die laufend aktualisiert wird.
Wer kann einen kostenlosen Corona-Test machen?
Nach Deutschland einreisen können Sie ohne die lange Version der Quarantäne, wenn Sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Wichtig dabei: Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Sie können den Test entweder in vielen Ländern vor Ihrer Abreise nach Deutschland machen oder aber Sie lassen sich nach der Einreise in Deutschland testen. Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos.
An vielen Flughäfen in Deutschland gibt es bereits Testmöglichkeiten. Alternativ können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 informieren, wo Sie in Ihrer Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte jedoch unbedingt vorher dort anrufen und einen Termin vereinbaren.
Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich an die Quarantäneregeln halten.
Künftiger Pflicht-Test bei Einreise aus einem Risikogebiet
Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, dass für Einreisende aus Risikogebieten ab 8. August 2020 sogar eine Test-Pflicht bestehen soll. Eine entsprechende Verordnung soll dann in Kraft treten.
Dann gilt:
Kehren Sie von einer Reise in einem Risikogebiet zurück, müssen Sie sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, z.B. direkt am Flughafen oder am Bahnhof.
Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich selbst bis zu 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Sie müssen das Test-Ergebnis dann binnen 72 Stunden beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.
Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Reisen Sie aus einem Risikogebiet zurück, können aber keinen Test nachweisen, müssen Sie sich bei der Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.
Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Dieser ist voraussichtlich ebenfalls kostenlos. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Kosten sowohl für einen ersten als auch für einen zweiten Test sollen im Rahmen der Testverordnung des Bundes übernommen werden.
Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, dort Angaben über mögliche Symptome zu machen und einen Test machen zu lassen.
Aussteigekarte vor Rückreise aus einem Corona-Risikogebiet
Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus müssen Sie eine sogenannte Aussteigekarte ausfüllen. Auf dieser Karte müssen Sie auch Angaben zu Symptomen und einem durchgeführten Test machen. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und können an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben werden. Die lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch.
Grundsätzlich werden negative Testergebnisse nicht von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Ein negatives Testergebnis müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, daher selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Gesundheitsamt nachweisen.
Gibt es Sanktionen?
Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen.
Was gilt für Reisende aus Nicht-Risikogebieten?
Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten können sich freiwillig testen lassen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August 2020 übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt.
Den Test können Sie an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen. Es werden sowohl die Kosten für diesen ersten Corona-Test, als auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen.