Mainz – Seit dieser Woche gelten neue Regeln für das öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz. Bei der Neuregelung wurde die Verwaltungsvorschrift des Landes um Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur Einbeziehung von Integrationsprojekten mit Menschen mit Behinderungen ergänzt.
„Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Vergaben und Aufträgen ist ein Meilenstein für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz“, sagte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch. Die neue Regelung ermögliche beispielsweise, dass bei der Anschaffung von Software für die Betriebe und Dienststellen die barrierefreie Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Beschäftigte gewährleistet ist. „Bei Vergaben und Aufträgen können jetzt auch Integrationsprojekte bevorzugt werden und sind somit den Werkstätten für behinderte Menschen gleich gestellt. Damit unterstützen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ erklärte Rösch. Integrationsprojekte sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen behinderte und nichtbehinderte Menschen unter den gleichen tariflichen Bedingungen arbeiten. In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 80 Integrationsbetriebe.
„Die neue Verwaltungsvorschrift ist ein weiterer wichtiger Baustein, die UN-Behindertenrechtskonvention im Land umzusetzen. Sie stellt klar: Wo Mittel der öffentlichen Hand eingesetzt werden, sind auch die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen“, so Rösch abschließend.