Düsseldorf – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag (8. März) an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, „jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötun unter Strafe zu stellen“. Angesichts der seit Jahresbeginn wieder aufgeflammten öffentlichen Diskussion über die Sterbehilfe bekräftigten die Delegierten in Düsseldorf ihre Haltung, dass Ärztinnen und Ärzte aus berufsethischen Gründen nicht an Selbsttötungen mitwirken und schon gar nicht dazu gesetzlich verpflichtet werden dürfen.
„Ärztinnen und Ärzte treten für eine Kultur der Zuwendung und des Gesprächs mit dem Patienten ein, auch und gerade in scheinbar aussichtslosen Situationen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden sei ein Gradmesser für die Humanität der Gesellschaft. Eine organisierte Ermutigung zur Selbsttötung könne zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen könnten, so Henke.