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Rheinische Ärzteschaft: Terminbürokratie und Praxisschließungen verhindern
Freie Arztwahl von Patientinnen und Patienten muss erhalten bleiben

Pressemitteilung

Düsseldorf – Die nordrheinische Ärzteschaft lehnt Eingriffe in die freie Terminvergabe ebenso ab wie Pläne der Großen Koalition zum Abbau von Arztpraxen in angeblich überversorgten Gebieten: „Beide Maßnahmen schwächen die ambulante Versorgung und sind noch dazu hoch widersprüchlich. Sie dürfen deswegen in einem ‚Versorgungsstärkungsgesetz‘ keinen Platz haben“, heißt es in einer Entschließung, die die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am Samstag, 22. November 2014 in Düsseldorf einstimmig verabschiedeten.

So berücksichtigten die Pläne aus Berlin nicht, dass Ärzte in städtischen Zentren häufig Patienten aus den umliegenden Landkreisen mitversorgten, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke: „Und umgekehrt ist in strukturschwachen Gebieten noch nichts gegen den Ärztemangel bewirkt, wenn in den Zentren Vertragsarztsitze verschwinden.“

Schon heute erhielten acht von zehn Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt, sagte Henke. „Dort, wo es medizinisch dringlich ist, erhalten Patientinnen und Patienten nach interkollegialer Rücksprache der beteiligten Ärztinnen und Ärzte heute so schnell einen Termin, wie dies ihre gesundheitliche Situation erfordert, im Zweifel sofort“, stellten auch die rheinischen Delegierten fest.

Angesichts der Personalknappheit an den Kliniken sei es auch nicht sinnvoll, Patienten dorthin zu vermitteln, wenn ihnen innerhalb der Vier-Wochen-Frist kein Termin in einer Vertragsarztpraxis angeboten werden kann.

Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, auf die geplanten Regelungen zu verzichten und stattdessen wirksame Schritte zur Stärkung der ambulanten Versorgung einzuleiten. Hierzu zählten das Ende der Budgetierung und die vollständige Vergütung vertragsärztlicher Leistungen.