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Rezeptur-Arzneimittel schützt Ohren von Wassersportlern

pressemitteilung

Berlin/Eschborn – Wassersportler wie Taucher oder Schwimmer können ihre Ohren mit einem Rezeptur-Arzneimittel aus der Apotheke vor Infektionen schützen. Durch den Kontakt mit Wasser quillt die Haut des Gehörgangs auf und weicht auf. Zudem entstehen besonders durch Meerwasser kleine Risse, durch die Infektionserreger in den äußeren Gehörgang eindringen können. Saure Ohrentropfen wirken entquellend und austrocknend. Im Anschluss an den Wasserkontakt angewendet verhindern sie, dass sich Infektionen bilden. Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) hat eine Qualitätsvorschrift für die Herstellung von Essigsäure-Ohrentropfen entwickelt. „Wer aus dem Wasser kommt, sollte seine Ohren zunächst mit Trinkwasser spülen und anschließend die vorbeugenden Ohrentropfen benutzen“, so Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender der NRF-Kommission. Die verdünnte Essigsäure dieser Rezeptur wirkt auf die Haut des Gehörgangs entquellend und gegen Bakterien, das enthaltene Propylenglykol reduziert ebenfalls die feuchtigkeitsbedingte Schwellung. Grundsätzlich dürfen Ohrentropfen nur bei intaktem Trommelfell angewendet werden. Im Internet kursieren diverse Empfehlungen für Ohrentropfen für Wassersportler, etwa mit Wasserstoffperoxid oder Borsäure. Kiefer: „Die im Internet empfohlenen ungeprüften Mischungen sind zum Teil schmerzhaft oder sogar verboten. Sie können mehr schaden als nutzen.“

Ohrentropfen sollten unabhängig vom Wirkstoff vor der Anwendung in den Händen angewärmt werden. Der Patient sollte bei der Anwendung auf der Seite liegen oder den Kopf zur Seite neigen und sich von einer anderen Person die Ohrentropfen einträufeln lassen. Zwei bis vier Tropfen pro Ohr reichen aus. Dabei sollten das Fläschchen oder die Pipette nicht das Ohr berühren. Anschließend wird der Gehörgang locker mit Watte verschlossen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de