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Rezeptfreie synthetische Schlafmittel nur kurzfristig einnehmen

Pressemitteilung

Berlin – Rezeptfreie Schlafmittel mit synthetischen Wirkstoffen sollten nur nach einem Gespräch mit dem Apotheker eingenommen werden. Die beiden Wirkstoffe Diphenhydramin und Doxylamin verlieren bei einer längerfristigen Anwendung ihre Wirksamkeit teilweise. Rezeptfreie Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen sollten deshalb nur kurzfristig eingenommen werden. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Wir Apotheker sind unabhängige Heilberufler, uns ist das Wohl des Patienten wichtiger als Umsatz um jeden Preis. Daher weisen wir gezielt auf Nebenwirkungen und Gegenanzeigen von Medikamenten hin“, so Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Die Wirkung der rezeptfreien synthetischen Schlafmittel, so genannte H1-Antihistaminika, setzt schnell ein. Sie sollten mindestens acht Stunden vor dem geplanten Aufstehen eingenommen werden. Treten trotz der Einnahme Schlafstörungen auf, sollte nachts keine weitere Tablette eingenommen werden. Sonst kann es zu einem Überhang der beruhigenden Wirkung in den Morgen kommen. Alle zwei bis drei Tage sollte die Einnahme unterbrochen werden. So kann überprüft werden, ob die Schlafstörungen weiterhin bestehen. Als Nebenwirkungen treten vor allem bei älteren Menschen Blasenentleerungsstörungen, Verstopfung, Mundtrockenheit oder Verwirrtheit auf. Patienten über 65 Jahre sollten mit dem Apotheker über die Dosierung sprechen. Während der Behandlung keinen Alkohol trinken, da er die beruhigende Wirkung unvorhersehbar verstärken kann.

Im Gegensatz zu den synthetischen Schlafmitteln können pflanzliche Schlafmittel, etwa mit Extrakten aus Baldrian, Melisse oder Hopfen, langfristig eingenommen werden. Die pflanzlichen Schlafmittel entfalten ihre Wirkung erst nach einigen Tagen und sind gut verträglich.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de