Berlin und MARLBOROUGH, Massachusetts – ReWalk Robotics, Ltd., führender Hersteller von robotergestützter Medizintechnik für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten, hat den Vertragsabschluss zur Versorgung mit ReWalk Exoskeletten mit der Techniker Krankenkasse und der Deutschen Angestellten Krankenkasse – Gesundheit bekanntgegeben. Diese neuen Rahmenverträge ermöglichen allen anspruchsberechtigten, querschnittsgelähmten Menschen die Versorgung mit einem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett. Es wird erwartet, dass diese Rahmenverträge dazu beitragen werden, den Standard für die Versorgung mit Exoskelett Systemen in Deutschland zu definieren.
“Die Verträge mit TK und DAK sind wegweisend für die nationale Beschaffungspolitik für Exoskelette, sowohl in Deutschland als auch weltweit”, sagte Larry Jasinski, ReWalk Robotics CEO. “Die Art und Weise, in der die Krankenkassen in Deutschland die Versorgungsvereinbarungen angenommen haben, ist ein eindeutiger Beweis dafür, was führende Länder tun können, um diese lebensverändernde Technologie für betroffene Menschen bereitzustellen.“
„Die Vorteile dieser hochinnovativen Versorgung haben uns überzeugt“, so Herr Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit. „Wichtig ist uns die Qualität dieser komplexen Versorgung. Hier setzt der Vertag an, indem er das Zusammenspiel von Hersteller, Physiotherapeuten und Orthopädietechnikern erstmalig in einem Hilfsmittelvertrag klar beschreibt und regelt. So ermöglichen wir es den Betroffenen, das Exoskelett optimal zu nutzen.“
Im Rahmen dieser Vereinbarungen können die anspruchsberechtigten Personen nach erfolgreicher Schulung in Gebrauch sowie Prüfung durch den medizinischen Dienst, ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett für die alltägliche Nutzung erhalten.
ReWalk gab Anfang des Jahres eine ähnliche Vereinbarung mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bekannt, welche den Beginn einer Reihe von Vereinbarungen mit führenden Krankenkassen in ganz Deutschland einläutete. Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett System in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen, das alle Medizinprodukte enthält, die von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell und regelmäßig erstattet werden. Diese Aufnahme ermöglichte es den 105 deutschen Krankenkassen, eine bundesweite Richtlinie für die ReWalk-Versorgung einzurichten, die heute zum Tragen kommt.