MARLBOROUGH, MA / BERLIN, DEUTSCHLAND – Die Listung ermöglicht allen geeigneten Personen die Kostenübernahme für ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, welche 90% der deutschen Bevölkerung versichern.
ReWalk Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk Robotics“ oder „das Unternehmen“) gab am 12. Juni 2018 bekannt, dass das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett vom GKV-Spitzenverband offiziell in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde.
ReWalk ist das erste und einzige Exoskelett für Rückenmarksverletze, welches im Hilfsmittelverzeichnis (gemäß §139 SGB V) gelistet ist. Dadurch ist das System offiziell als Hilfsmittel (gemäß §33 SGB V) in Deutschland anerkannt.
Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab diese Woche im Bundesanzeiger die Aufnahme des ReWalk Personal 6.0 in das Hilfsmittelverzeichnis bekannt, welches vom GKV-Spitzenverband erstellt und fortlaufend aktualisiert wird.
Dem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett wurde die Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 mit folgender Indikation zugewiesen: „Beidseitige Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur (Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit.“
„Der GKV-Spitzenverband setzt mit der Veröffentlichung der Hilfsmittelnummer einen Meilenstein in der Versorgung von Rückenmarksverletzten mit Exoskeletten“, sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk Robotics. „Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich dadurch als weltweit führend mit einer innovativen Gesundheitspolitik für seine Bürger aus.“
Ab sofort kann die Kostenübernahme für das ReWalk Personal 6.0 bei den gesetzlichen Krankenkassen mit der oben genannten Hilfsmittelnummer für Versicherte beantragt werden.
Weitere Informationen zu ReWalk Robotics finden Sie unter: www.rewalk.com
Vollständige Pressemitteilung: rewalk.com/de/im-hilfsmittelverzeichnis-aufgenommen