Berlin – 112 und kein Notarzt kommt – Das kann in vielen Städten und Gemeinden demnächst Realität werden, wenn sich die Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchsetzt.
Die DRV prüft verstärkt Einrichtungen im Gesundheitswesen auf die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten. Wurden für alle Mitarbeiter Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung korrekt abgeführt? Ein Verstoß hat für ein Krankenhaus, eine Arztpraxis oder auch für andere Institutionen im Gesundheitswesen erhebliche Konsequenzen. Vermeintlich nicht abgeführte Sozialbeiträge müssen dann rückwirkend bis zu vier Jahre an die DRV nachgezahlt werden. Dabei können durchaus Summen in Milionenhöhe entstehen. Viele Notärzte werden auf freiberuflicher Basis tätig und sind nicht festangestellt. Dieser seit Jahren gelebten und einvernehmlichen Praxis droht nun das Aus. Aktuelle Urteile und ein Gesetzentwurf des BMAS dürfte die Situation dramatisch verschärfen. Auch im Bereich der Flüchtlingsversorgung und bei der Bundeswehr sind Ärzte auf Honorarbasis tätig. Schneiden wir uns dabei ins eigene Fleisch?
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