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Regierung will UN-Behindertenrechtskonvention erst ab 2011 umsetzen

Pressemitteilung

Berlin – Die Bundesregierung will erst 2011 damit beginnen, Aufgaben und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu identifizieren und konkrete Schwerpunkte und Handlungsfelder für ihren Aktionsplan festzulegen. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage (Nr. 1/63) vom 20. Januar 2010 zu der Verankerung der in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Rechte für Menschen mit Behinderungen in Bundes- bzw. Landesgesetzen hervor. Dazu erklärt Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

“Menschen mit Behinderungen werden von der Bundesregierung in der Warteschleife gehalten. Die Regierung verschanzt sich hinter Artikel 4 Absatz 2 der UN-Konvention, der ‚den Vorbehalt der progressiven Realisierung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte’ zum Inhalt hat. Diese Rechte sind zwar subjektive Ansprüche, sie müssen aber erst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Menschen mit Behinderungen warten schon viel zu lange auf gleiche Teilhabechancen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales sich jahrelang in ‚konzeptionellen Überlegungen zum weiteren Vorgehen’ aalt, anstatt endlich effektive Politik zu betreiben.”