Berlin – Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum FDP-Antrag zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes erklärt der Sprecher für Rettungsdienste und Krankenpflege Jens ACKERMANN:
Die heutige Anhörung hat gezeigt, wie wichtig eine Novellierung des Rettungsassistenzgesetzes ist. Alle eingeladenen Sachverständigen waren sich darin einig, dass das Gesetz von 1989 veraltet ist.
Die Verbände haben konkrete Vorstellungen einer Handlungskompetenz dargestellt. Die Rettungsassistenten brauchen dringend einen klar definierten Arbeitsauftrag. Sie dürfen nicht weiter im rechtsfreiem Raum hängen gelassen werden. Eine dreijährige Berufsausbildung muss diese Handlungskompetenz unterstützen und eine Vergleichbarkeit zu anderen Gesundheitsfachberufen hergestellt werden.
Gerade im ländlichen Raum wird die notärztliche Versorgung derart zurückgehen, dass eine genauere Definition der Aufgaben eines Rettungsassistenten im Interesse der Patienten ist.
Die Regierung muss jetzt handeln und ein Gesetz vorlegen, das der heutigen Notfallrettung im Sinne der Notfallpatienten angemessen ist.