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Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs – Beirat überreicht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Bericht

Terminhinweis

Berlin – Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng, zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.

Der im November 2006 eingesetzte Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hatte die Aufgabe, hierfür Vorschläge zu erarbeiten. Das Gremium, dem 32 Vertreter von Patienten-/ Senioren- und Behindertenorganisationen, Pflegefachverbänden, Pflegekassen, Gewerkschaft, Wissenschaft und Politik angehören, hat seine Vorschläge in einem Bericht zusammengefasst.

Der Bericht wird vom Vorsitzenden des Beirates Dr.h.c. Jürgen Gohde am 29. Januar 2009 der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben.

Zu diesem Termin laden wir Sie herzlich ein.

Wann? Donnerstag, den 29. Januar 2009 um 11.00 Uhr Wo? Bundesministerium für Gesundheit, Atrium, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin