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Reform der Gebührenordnung für Ärzte ist überfällig: Öffnungsklausel ermöglicht neue Vertragspartnerschaft

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Zu den Plänen der Bundesregierung für eine Reform der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen erklärt Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV):

„Die private Krankenversicherung unterstützt die Absicht der Bundesregierung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das PKV-System bietet seit jeher große Vorzüge für die Versicherten – und auch für die Ärzte. Aber bei den Gebührenordnungen zeigen sich auch Fehlentwicklungen, die nicht ungebremst weitergehen dürfen, damit das Gesamtsystem auch in Zukunft so leistungsfähig bleibt.

Vor allem bei der jahrzehntealten Gebührenordnung für Ärzte ist der dringende Reformbedarf offenkundig. Die GOÄ hinkt dem medizinischen Fortschritt hinterher, enthält nicht nachvollziehbare Bewertungen der ärztlichen Leistungen und gibt überdies Fehlanreize zu medizinisch nutzlosen Mengenausweitungen. Die private Krankenversicherung fordert deshalb eine grundlegende Strukturreform der GOÄ.

Die PKV steht gegenüber ihren Versicherten wie auch gegenüber den Ärzten weiterhin zu ihrem Anspruch einer leistungsgerechten Vergütung. Dies ist auch ein Eckpunkt unseres Modells für eine GOÄ-Reform, das vor allem im Interesse der Patienten wesentlich mehr Transparenz in die ärztlichen Rechnungen bringen wird. Zum GOÄ-Konzept der PKV gehört ferner:

– eine deutliche Stärkung der „sprechenden Medizin“, also der persönlichen ärztlichen Zuwendung zum Patienten, durch eine relativ stärkere Honorierung der konkret aufgewendeten Zeit. – Transparente betriebswirtschaftliche Kalkulationen auf der Basis nachvollziehbarer Kostendaten sowie eine klare Trennung zwischen ärztlichen Leistungen und technischen Leistungen. – Ein unabhängiges Institut soll medizinische Innovationen möglichst zeitnah in die Gebührenordnung integrieren. – Leistungskomplexe sollen zusammenfassen, was bei einer Behandlung zusammengehört. Das bringt mehr Transparenz für die Patienten als eine unübersichtliche Liste von Tausenden Einzelziffern. – Mehr Vertragsfreiheit zwischen PKV und Ärzten durch eine Öffnungsklausel, um die medizinische Versorgung durch Vereinbarungen über gesicherte Qualitätskriterien zu verbessern.

In einigen Reaktionen von Ärztefunktionären wurden teilweise Kritikpunkte behauptet, die im Konzept der PKV gar nicht vorgesehen sind: Der Vorwurf, die PKV strebe eine „Budgetierung“ an, ist aus der Luft gegriffen. Dasselbe gilt für eine angebliche „Deckelung der Ausgaben für ärztliche Leistungen”. Auch die behauptete “Pauschalierung der ärztlichen Honorare” ist nicht nachvollziehbar.

Ärzteschaft und PKV sollten gemeinsam den ernsthaften Versuch unternehmen, die unterschiedlichen Konzepte und ihre Auswirkungen abzugleichen. Die PKV ist dazu bereit. Wir setzen nun auf eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten in der Ärzteschaft und in der Politik.

Das PKV-Konzept ist auf eine vertragliche Partnerschaft mit den Leistungserbringern angelegt: Verbesserungen in der Qualität lassen sich nach unserer Überzeugung nicht gegen die Ärzte, sondern nur mit ihnen durchsetzen. Dazu muss es erlaubt sein, von der GOÄ abweichen zu dürfen. Denn ohne eine solche „Öffnungsklausel“ gelten immer zwingend die starren Vorgaben einer staatlichen Gebührenordnung.

Ein Vertrag bedeutet, dass niemandem etwas aufgezwungen wird, sondern dass eine Vereinbarung ausgehandelt wird, mit der am Ende beide Seiten gut leben können. Schließlich muss jeder Vertrag immer zwei Unterschriften tragen, um wirksam zu werden. Außerdem muss der Patient zustimmen.

Zu dieser fairen Partnerschaft gehört auch, dass qualitativ nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen unterbleiben. Denn sie sind eine Hauptursache dafür, dass die Leistungsausgaben der PKV in den vergangenen Jahren deutlich stärker angestiegen sind als in der GKV.

Diese weit überdurchschnittliche Kostenentwicklung wird von manchen Ärztevertretern bestritten, doch die Fakten sprechen für sich: Die niedergelassenen Ärzte rechnen heute weit mehr als das Doppelte für die Behandlung eines Privatversicherten im Vergleich zum gesetzlich Versicherten ab.

Die Ausgaben für die ambulante Arztbehandlung der Privatversicherten sind pro Kopf in den letzten zehn Jahren um 41 Prozent gestiegen, von 583,- Euro im Jahr 1999 auf 822,- Euro im Jahr 2009. Das kann nicht ungebremst so weitergehen. Dafür kämpfen wir im Interesse unserer Versicherten. Denn sie müssen sonst am Ende die Zeche bezahlen. Zum Vergleich: der allgemeine Preisanstieg in Deutschland betrug im selben Zeitraum 17 Prozent. Und in der GKV entwickelten sich die Ausgaben pro Kopf in diesen zehn Jahren von 297,- auf 370,- Euro, eine Zunahme um 24 Prozent.

Die PKV ist und bleibt eine budgetfreie Zone, sie ist eine stabile Finanzsäule für das gesamte Gesundheitssystem und sie ist ein Motor für Innovation. Sie kann jedoch nicht der Zahlmeister sein, der für Ärzte und andere Leistungserbringer jene Ausfälle kompensiert, die durch Budgetierungen, Kürzungen und Rabatte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen. Deshalb wird die PKV im Interesse ihrer rund 9 Millionen privat Vollversicherten und rund 20 Millionen privat Zusatzversicherten weiterhin unbeirrt für mehr Handlungsspielräume kämpfen.“

Eine ausführliche Pressemappe mit weiteren Informationen finden Sie unter http://www.pkv.de