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Rede von Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zum Kinderschutz

Sitzung des Nds. Landtages am 14.12.2007, TOP 27 – 29

Hannover – Es gilt das gesprochene Wort!

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Gesellschaft. Kinder sind unser wertvollstes Gut und wir müssen alles dafür tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken.

Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern hängen entscheidend davon ab, wie sie heranwachsen ob in liebevoller oder gewalttätiger Umgebung. Deshalb müssen wir den Blick noch schärfer auf die Bedingungen richten, unter denen Kinder aufwachsen. Die weit überwiegende Zahl von Kindern wächst in der liebevollen Obhut des Elternhauses auf. Die meisten Eltern sind sich dabei ihrer Verantwortung bewusst und wollen das Beste für ihre Kinder.

Es gibt aber leider immer wieder auch die Fälle, wo Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr gewachsen sind, wo Eltern – trotz guter Vorsätze – überfordert sind, wo Gewalt angewendet wird. Die furchtbaren Fälle der jüngsten Vergangenheit – die 5 Brüder aus Darry, Lea-Sophie, Kevin und all die anderen Fälle von Kindesmisshandlung – machen uns alle tief betroffen. Sie führen uns schmerzhaft vor Augen, dass unser staatlicher Jugendschutz nicht lückenlos ist. Um Kinder noch besser zu schützen, brauchen wir:

1.Starke Eltern. Wir müssen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärken. Dabei helfen unter anderem

Familienhebammen, das Modellprojekt “Pro Kind”, Familienbildungsstätten und die Erziehungslotsen

2.Eine gegenüber Kindern aufgeschlossene und wachsame Gesellschaft.

Freunde, Bekannte und Nachbarn müssen sich kümmern und Verantwortung füreinander übernehmen.

Wir brauchen eine “Kultur des Hinsehens”, nicht des Wegsehens.

Wir brauchen eine “Kultur des Mitteilens und Helfens”, nicht des Schweigens.

3.Behörden, die effektiv und schnell zum Wohl der Kinder handeln.

Wir brauchen dazu ein Angebot passgenauer Hilfen, einen Austausch von Informationen, starke Netze, verbindliche Absprachen und ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten wie Jugendämter, Familiengerichte, Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, Hebammen, Polizei, Kinderkliniken und anderer familienbezogener Dienste (welcome, etc.).

4.Eine Politik, die dies sinnvoll flankiert.

Säuglinge und Kleinkinder können sich nicht selbst wehren. Sie brauchen Erwachsene, die ihre Hilfeschreie hören. Sie sind angewiesen auf Aufmerksamkeit und professionelle Hilfe. Es sind die sozialen Dienste der Jugendämter, die bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung in den Familien gefordert sind. Ihnen obliegt die anspruchsvolle Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für die Kinder in jedem Einzelfall einzuschätzen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die für das Kindeswohl notwendig sind.

Kinderschutz ist überaus wichtig in Niedersachsen. Nicht zuletzt durch unsere Kinderschutzkonferenzen haben wir bereits frühzeitig viel für einen effektiveren Kinderschutz auf den Weg gebracht. Was die Früherkennungsuntersuchungen betrifft, so waren wir uns schon im Juli 2006 einig, dass die Früherkennungsuntersuchungen in ihren Inhalten und Intervallen zu einem sinnvollen Instrument der frühen Prävention vor Kindesvernachlässigung und Misshandlung weiterentwickelt und damit verbessert werden sollten.

Leider hat der gemeinsame Bundesausschuss dies abgelehnt. Ich halte diesen Beschluss nach wie vor für falsch.

Ich bleibe ausdrücklich bei meiner Forderung an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, diese Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Die meisten Eltern nehmen die Vorsorgeangebote für ihre Kinder in Anspruch. So nehmen nach aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts zwischen 95 und 92 % aller Kinder die ersten Früherkennungsuntersuchungen wahr (U4, U5, U6, U7). Die Nichtteilnahme an diesen Untersuchungen ist meist auf Vergesslichkeit oder Uninformiertheit zurückzuführen, kann aber auch Hinweis sein auf Vernachlässigung oder Misshandlung. Deshalb wollen wir, dass jedes Kind an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt.

Kein Kind darf uns verloren gehen!

Wir wollen deshalb möglichst schnell ein verbindliches Einladewesen mit kontrollierender Rückmeldung in Niedersachsen einführen. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, Ärzten und Krankenkassen geführt. Entscheidend für einen funktionierenden Kinderschutz sind gut aufeinander abgestimmte Hilfsangebote.

Eltern brauchen frühe Hilfen und Angebote – am besten schon in der Schwangerschaft -, damit eine Überforderung gar nicht erst entsteht. Hierzu haben wir in Niedersachsen bereits eine ganze Menge auf den Weg gebracht:

Landesprogramm “Familien mit Zukunft” mit dem Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung. Modellprojekt “Pro Kind” Familienhebammen-Programm 19 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder 34 Gewaltberatungseinrichtungen im Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen zwei Kinderschutzzentren Erziehungslotsen zur Stärkung der Erziehungskompetenz

Behörden müssen vor Ort besser mit den lokalen Kinderschutz-Institutionen zusammenarbeiten. Dies unterstützen wir etwa durch:

“Koordinierungszentren Kinderschutz – kommunale Netzwerke früher Hilfen” die frühzeige Einbeziehung der Familiengerichte mit ihren erweiterten Kompetenzen (Zustimmung zum Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls / Fortbildung an Familiengerichten)

Schließlich müssen auch die Rechte der Kinder gestärkt werden. Zu diesem Zweck wollen wir explizite Kinderrechte in die Landesverfassung aufnehmen.

Ich fühle mich in meinen Anstrengungen für einen effektiven Kinderschutz nicht nur durch die Fachleute bestätigt, sondern – meine Damen und Herren von der Opposition – auch durch Ihren Parteivorsitzenden, Kurt Beck. Das, was wir schon lange in Niedersachsen praktizieren und leben, hat Herr Beck erst jetzt am Mittwoch in einem 7-Punkte-Programm vorgestellt.