Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung endlich Wirklichkeit werden lassen

Pressemitteilung

Berlin – Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur Palliativversorgung (Drs. 16/7936) erklärt Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:

Seit April 2007 besteht der Rechtsanspruch von schwerstkranken Patientinnen und Patienten auf eine Palliativversorgung zu Hause. Als große Verbesserung von der Koalition angekündigt, steht die Palliativversorgung sterbenskranker Menschen bisher nur auf dem Papier. Viele Betroffene und ihre Angehörige warten darauf, diese absolut notwendige Unterstützung zu erhalten, um das von vielen gewünschte Zuhausebleiben zu ermöglichen. Dies ist umso tragischer, als die ambulante Versorgung Schwerstkranker einer der ganz wenigen Punkte der Gesundheitsreform ist, der Chancen hat eine tatsächliche Verbesserung in der Versorgung zu bringen. Unklar bleibt, ob noch im Jahr 2008 die ersten sterbenskranken Menschen von dieser Regelung profitieren werden.

Die Bundesregierung hat nichts für eine Beschleunigung des Verfahrens getan. Sie scheint die bis zum 21.2.08 laufende zweimonatige Prüffrist für die Palliativrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses voll auszureizen.

Wir appellieren an die Krankenkassen, sich sehr schnell, konstruktiv, zielgerichtet und in Kooperation mit den Anbietern solcher Leistungen auf Rahmenempfehlungen nach Paragraf 132d SGB V zu einigen, da erst dann von den Krankenkassen Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abgeschlossen werden können. Die Bundesregierung sollte ihren Einfluss nutzen, dass die von ihr erwartete “schnellstmögliche” Vereinbarung von Rahmenempfehlungen nicht auch noch viele Monate auf sich warten lässt und diese verbindliche Vorgaben für die Krankenkassen beinhalten.