Berlin – Anlässlich der Verabschiedung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Carsten Müller MdB:
Mit der heutigen Entscheidung für das “Wissenschaftszeitvertragsgesetz” hat der Forschungsausschuss eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Wissenschaft am Standort Deutschland beschlossen.
Das wissenschaftliche Personal, insbesondere die jungen Wissenschaftler profitieren. Sie haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 (Medizin 15) Jahren auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können. Wer wettbewerbsfähig Forschung betreibt, hat gute Chancen an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen – auch wenn nicht sofort der Ruf zum Professor erfolgt.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen profitieren. Sie können nach dem Gesetzentwurf ihre zeitlich befristeten Drittmittelprojekte wesentlich transparenter und vor allem rechtssicher durchführen.
Darüber hinaus wird durch den Gesetzentwurf die Familienkomponente für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die neben ihrer Forschungstätigkeit auch Erziehungsaufgaben übernehmen, weiter ausgebaut. Für jedes Kind kann sich die Qualifizierungsphase um zwei Jahre verlängern.
Das speziell auf die Wissenschaft zugeschnittene Wissenschaftszeitvertragsgesetz sorgt deshalb für notwendige rechtliche Verlässlichkeit, verbesserte Möglichkeiten der Qualifizierung und dadurch auch für mehr Chancengleichheit. Zudem eröffnet es den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen neue, bisher ungenutzte, aber wichtige Möglichkeiten im Bereich der Drittmitteleinwerbung. Insbesondere im internationalen Vergleich spielen diese Themen eine maßgebliche Rolle.