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„Rechtlich fragwürdig!“
Landesapothekerverband Baden-Württemberg kritisiert bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin die geplante Einbindung der Apotheker in das E-Health-Gesetz

Presseinformation für die Fachmedien

Stuttgart – Beim nun schon traditionellen “Parlamentarischen Frühstück”, zu dem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V (LAV) baden-württembergische Bundestagsabgeordnete sowie die Gesundheitspolitiker der Parteien und Fraktionen eingeladen hatte, stand am Dienstagmorgen aus aktuellem Anlass vor allem das E-Health-Gesetz im Mittelpunkt. Bis zuletzt hatte sich der Verband, allen voran sein Präsident Fritz Becker, der zugleich auch Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands ist, dafür eingesetzt, dass die Apotheker parallel und gleichberechtig zu den Ärzten mit der Erstellung des im Gesetz vorgesehenen Medikationsplanes betraut werden. Kurz vor seiner abschließenden Lesung allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, ausschließlich die Ärzte für die Erstellung des Medikationsplans verantwortlich zu machen und die Apotheker nur in eine Art Assistenzfunktion zur Ergänzung bereits bestehender Pläne zu bringen.

Diese Einbindung, so Becker auf der Veranstaltung, sei deutlich ungenügend. “Sie rufen mit dieser Regelung einerseits die Kompetenz und die Erfahrung der Apotheker nicht ab.” Andererseits verpflichte das Gesetz die Apotheker auf Wunsch des Patienten zur Ergänzung der erstellten Pläne, aber eine Honorierung für eine solche Leistung sei nicht Bestandteil des Gesetzes, so Becker weiter. “Ob das verfassungsgemäß ist, wage ich an dieser Stelle zumindest anzuzweifeln.”

Wochen- und monatelang habe man in Gesprächen und Papieren deutlich gemacht, warum eine starke Einbindung der Apotheker in das Gesetz vor allem für die Patienten, nicht zuletzt aber auch für das System sinnvoll gewesen wäre. “Wenn dann im Gesetz abschließend eine Leistungspflicht definiert wird, die auf der ärztlichen Seite honoriert wird, auf der apothekerlichen Seite aber nicht, dann ist etwas faul”, so Becker. Kein Berufsstand könne nach den Buchstaben unseres Grundgesetzes zu unbezahlter beziehungsweise unhonorierter Arbeit verpflichtet werden. Man werde die abschließenden gesetzlichen Formulierungen mit ihren darin enthaltenen Verpflichtungen nun sehr genau prüfen, um dann über weitere Schritte zu entscheiden, so Becker.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. setzt sich für die unabhängige Beratung von Patienten, Gesundheitsprävention und die sichere Abgabe von Arzneimitteln ein. In Baden-Württemberg gibt es rund 2.600 öffentliche Apotheken. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen und politischen Interessen seiner Mitglieder. Um das Wohl der Patienten kümmern sich im Land neben den approbierten Apothekerinnen und Apothekern auch rund 15.000 Fachangestellte, überwiegend Frauen, in Voll- oder Teilzeit.