Berlin – Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:
Die Bundesregierung werkelt kleinteilig vor sich hin, statt die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, denen Menschen mit Behinderungen in Deutschland ausgesetzt sind, systematisch auszuräumen. Sie erweitert das Gebiet, in dem behinderte Menschen kostenfrei im Regionalverkehr fahren können. Das ist sicherlich zu begrüßen. Aber gleichzeitig können in Deutschland Menschen mit Behinderungen gegen ihren Willen in Heimen untergebracht werden.
In der UN-Behindertenrechtskonvention werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen umfassend für die verschiedenen Lebensbereiche dargestellt. Der deutsche Staat hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, die Möglichkeit zur Ausübung dieser Rechte zu garantieren. Der Nationale Aktionsplan, den die Bundesregierung im Sommer vorgelegt hat, erscheint angesichts des Ausmaßes der nötigen Verbesserungen kläglich.
Wir müssen jetzt Schritt für Schritt die geltenden Gesetze prüfen und sie systematisch weiterentwickeln. Wer einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen möchte, muss anfangen konstruktiv über Lohnkostenzuschüsse zu diskutieren. Wer ermöglichen möchte, dass behinderten Menschen ohne eigenen finanziellen Nachteil eine Arbeitsassistenz zur Verfügung steht, muss die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe lösen.
Wenn wir erreichen wollen, dass sich eine Beeinträchtigung nicht nachteilig auf das Leben der betroffenen Menschen auswirkt, brauchen wir den Mut zu umfassenden Veränderungen.