Berlin – Zur den heute vorgestellten BUND-Untersuchungsergebnissen von Fleischproben auf die multiresistenten Keime MRSA und ESBL erklären Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik, und Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Die Analysen von Fleischproben durch den BUND zeigen erneut deutlich: Die Massentierhaltung stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. 50 Prozent der Fleischproben waren mit multiresistenten Keimen belastet. Das kontaminierte Fleisch stammte ausschließlich aus industrieller Massenproduktion. Als direkte Konsequenz müssten die fleischproduzierenden Unternehmen Hinweise zur möglichen Gefährdung auf den Verpackungen geben. Ein Beispiel wäre die Empfehlung zur Verwendung von Einweghandschuhen bei der Zubereitung von Fleisch.
Im Kampf gegen den Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung will Ilse Aigner auch bei der anstehenden Gesetzesnovelle nur kosmetische Änderungen vornehmen. Sie scheut ein konsequentes Vorgehen, weil ihr klar ist, dass die industrielle Fleischproduktion ohne Antibiotika nicht funktioniert. Laue Worte und vage Ankündigungen kennen wir von Frau Aigner schon zu genüge. Was jetzt zählt, sind Taten und klares gesetzgeberisches Handeln
Vier Punkte zur wirksamen Eindämmung des Antibiotika-Verbrauchs stehen für uns Vordergrund:
– 1. Es müssen klare Standards bei der Tierhaltung definiert werden. Es braucht strikte Vorgaben für eine maximale Besatzdichte (nach Tierarten) in den Ställen. Außerdem muss eine Mindestmastdauer festgelegt werden.
– 2. Wir fordern eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikavergabe in der Tierhaltung. Jede Verschreibung muss zentral erfasst werden und sofort den Kontrollbehörden der Länder zugänglich sein. Wenn die Länder, wie bisher vorgesehen, mühsam die Einsicht in die Daten beantragen und im Einzelnen begründen müssen, können sie ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung des Antibiotika-Missbrauchs nicht nachkommen.
– 3. Behandlungsregeln müssen verschärft werden: Tierärzte müssen künftig verpflichtet sein genau darzulegen, warum sie welches Medikament verschreiben. Im Arzneimittelgesetz muss zudem klar aufgeführt sein, dass künftig einer Einzeltierbehandlung deutlich der Vorrang gegeben wird vor einer Bestandsbehandlung. Es kann nicht sein, dass alle Tiere in einem Stall quasi als Bestandteil des Futtermittels Antibiotika verabreicht bekommen, wenn nur eines erkrankt ist.