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Rauchverbot rettet Leben – Herzinfarktrate sinkt erheblich

Pressemitteilung des Bundesverbands der Pneumologen

Köln – Seit in Italien ein Rauchverbot erlassen wurde, ist die Zahl der Herzinfarkte um 15% gesunken. In einer Studie* wurden die Daten von Römern ausgewertet, die wegen eines Herzinfarkts in eine Klinik eingewiesen wurden oder daran gestorben waren. Bei den 35-64-jährigen gab es im Jahr 2000 noch 2.400 Infarkte, seit dem Verbot 2005 sank die Zahl auf nur noch 2.140!

Sozial Schwache schützen Die Studie zeigt außerdem, dass besonders sozial Schwache von dem Rauchverbot profitieren. Diese Personen sind ohne Rauchverbot sowohl privat als auch am Arbeitsplatz häufig von Rauchern umgeben und müssen unfreiwillig mitrauchen.

Keine Zeit verlieren Dr. Thomas Hering, Lungenfacharzt aus Berlin: “Diese Zahlen sprechen für sich. Ein öffentliches Rauchverbot zeigt Wirkung. Je schneller ein einheitliches Rauchverbot in Kraft tritt, um so mehr Leben können gerettet werden.” Der Bundesverband der Lungenfachärzte (Pneumologen) setzt sich seit Jahren für ein Rauchverbot in Deutschland ein.

Lungenfachärzte (Pneumologen) sind auf die Untersuchung und Behandlung der Lunge spezialisiert. Sie bieten neben wichtigen Vorsorgeuntersuchungen und Therapien auch professionelle Rauchentwöhnungsprogramme an.

Weitere Informationen und einen Lungenfacharzt in Ihrer Umgebung finden Sie unter: www.pneumologenverband.de

* Cesaroni, G., F. Forastiere, et al. (2008). “Effect of the Italian Smoking Ban on Population Rates of Acute Coronary Events.” Circulation Die Studienergebnisse beschränken sich auf die schnell sichtbaren Erfolge beim Herzinfarkt. Weitere Erfolge bei den Atemwegsrisiken COPD und Lungenkrebs werden folgen – sie haben allerdings eine längere Latenz zwischen Rauchstopp und Gesundheitseffekt.

Ausgequalmt! Seit September 2007 gilt in Deutschland ein Rauchverbot in Bahnen und Bundesbehörden. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt für alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsämter. Auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf Fährschiffen darf nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind Gebäude mit abgetrennten besonders gekennzeichneten Raucherzimmern. In diesen Räumen darf nicht gearbeitet werden. Das Rauchen in gastronomischen Betrieben fällt nicht unter die Regelungskompetenz des Bundes und wird von den jeweiligen Bundesländern geregelt.

Beleg erbeten. Danke.