Berlin – Anlässlich der verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung gegen ein bundesweites Rauchverbot erklärt die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer:
Der Gruppenantrag zum Schutz vor Passivrauchen hat den Königsweg vorgeschlagen. Ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen und Gaststätten ist verfassungsfest bundesweit über die Arbeitsstättenverordnung zu regeln. Für den Arbeitsschutz hat die Bundesregierung eindeutig die Kompetenz.
Der Gruppenantrag ist bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er muss jetzt auf die Tagesordnung gesetzt und beraten werden.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten findet – insbesondere da jetzt klar ist, dass es eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung des Schutzes vor Passivrauchen nicht gibt.