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Rauchverbot für alkoholfreie Wasserpfeifen-Cafés in Berlin ausgesetzt

Pressemitteilung

Berlin – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 – VerfGH 93A/08 – entschieden, dem Eilantrag der Betreiberin eines alkoholfreien Wasserpfeifen-Cafés stattzugeben. Diese hatte beantragt, das ab Juli 2008 bußgeldbewehrte Rauchverbot für Wasserpfeifen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vorläufig auszusetzen.

Wie der Verfassungsgerichtshof selbst ausdrücklich mitteilt, hat er offen gelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, und seine Entscheidung – wie in Eilverfahren üblich – allein auf eine Interessenabwägung gestützt.

Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, erklärt: „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichtshofs zur Kenntnis und erwarten mit Interesse die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder am 30. Juli.

Bis zu dieser Entscheidung wird nunmehr in den alkoholfreien Wasserpfeifen-Cafés kein Bußgeld erhoben. Das Nichtraucherschutzgesetz Berlin in seiner Gesamtheit bleibt von der Verfassungsgerichtshofentscheidung unberührt.