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Rabattverträge müssen patientenfreundlicher werden / Apotheker kritisieren Regelungen für Antibiotika

Pressemitteilung

Berlin – Die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern müssen sich in Zukunft stärker an den Bedürfnissen der Patienten orientieren. “Die rechtzeitige Information aller Beteiligten und die volle Lieferfähigkeit der Hersteller sind absolut notwendig”, fordert Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). “Die Aufzahlungsmöglichkeit für Patienten ist wünschenswert.” Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes GKV-WSG bestehen noch immer Anlaufschwierigkeiten, die auf Lieferengpässe zurückgehen. Die Krankenkassen beginnen derzeit damit, neue Rabattverträge für 2008 auszuhandeln.

Bei Antibiotika sind Lieferengpässe besonders problematisch. Antibiotika sollten so früh wie möglich eingesetzt werden, damit eine bakterielle Infektion bekämpft werden kann. Da es durch Rabattverträge immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kommt, geht für die Therapie häufig wertvolle Zeit verloren. “Wir fordern deshalb die Krankenkassen auf, Antibiotika aus Rabattverträgen auszuschließen”, sagt DAV-Vorsitzender Keller. Der aktuelle Rabattvertrag der AOK umfasst die Antibiotika Cefaclor, Cefuroxim axetil, Ciprofloxacin und Clarithromycin.

Zwei Beispiele für eine patientenfreundliche Ausgestaltung der jüngsten Gesundheitsreform wurden vom DAV bereits in die Praxis umgesetzt: In Westfalen-Lippe haben AOK-Patienten die Möglichkeit, ihr bisheriges Präparat weiterhin einzunehmen, wenn sie den Differenzbetrag zum Rabattarzneimittel selbst bezahlen. In Rheinland-Pfalz können Apotheker einige Medikamente nach den flexibleren Zielpreisvereinbarungen abgeben.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de