Alzenau – Die Dexcel Pharma GmbH befürwortet Rabattverträge, die gemäß § 130a Abs. 8 SGB V in einem offenen Verfahren EU-weit ausgeschrieben werden, wie beispielsweise die AOK-Rabattverträge. Folgende Gründe sprechen dafür:
1. Dank der wirkstoffbezogenen Einzelrabattverträge wurde den kleinen Pharma-Unternehmen der Marktzugang überhaupt erst ermöglicht. Jahrzehntelang hatten Generika von kleineren Herstellern trotz der Zulassung für den deutschen Markt keine Chance sich zu etablieren auch wenn sie bei identischer Qualität häufig zu deutlich attraktiveren Konditionen angeboten wurden.
2. Das gefürchtete Szenario des Oligopols haben wir daher bereits vor den Rabattverträgen erlebt. So ist schließlich das hohe Preisniveau entstanden, von dem wir uns nun wieder wegbewegen.
3. Das Einsparpotential durch die Arzneimittelrabattverträge ist erwiesenermaßen enorm. Die in dem Zusammenhang viel zitierten Transaktionskosten sind aber auf Unternehmensseite als eher gering einzustufen, wenn nicht so viele Rechtsabteilungen mit dem Aufhalten der Ausschreibungen beauftragt würden.
Die Dexcel Pharma fordert daher: 1. Mehr Klarheit bei der politischen Zielsetzung der Ausschreibungen. 2. Juristische Sicherheit und Transparenz ohne Interpretationsspielräume bei den Ausschreibungsmodalitäten.