Berlin – 125 Krankenkassen mit insgesamt mehr als 41 Millionen Versicherten haben Rabattverträge für das Ende September 2011 aus dem Patent gelaufene Arzneimittel Zyprexa® (Wirkstoff Olanzapin) abgeschlossen.
– Obgleich der Patentschutz des Antipsychotikums ausgelaufen ist, kommt der Generikawettbewerb kaum in Fahrt.
– Denn die Rabattverträge der Krankenkassen sind trotz Patentablaufs noch immer gültig. Also ist für die erheblich günstigeren Olanzapin-Generika die überwiegende Mehrzahl der Krankenkassenmärkte blockiert.
Dabei müsste nach der in dieser Woche in Berlin vorgestellten aktuellen IGES-Studie “Generika in Deutschland: Wettbewerb fördern Wirtschaftlichkeit stärken” der Wettbewerb in diesem Wirkstoffmarkt eigentlich sehr intensiv werden. Das IGES hatte in seiner Analyse herausgearbeitet, dass sich die Wettbewerbsintensität aufgrund von Wettbewerbshemmnissen in den patentfreien Wirkstoffmärkten erheblich unterscheidet.
Laut IGES hängt die Wettbewerbsintensität vor allem davon ab, wie viele Generikaanbieter frühzeitig und ungehindert auf den Markt kommen können. Bei Olanzapin deutet im Prinzip vieles auf die Entwicklung eines intensiven Wettbewerbs hin.
Denn knapp drei Wochen nach Patentablauf sind bereits 18 Generikaanbieter mit ihren sehr viel preisgünstigeren Alternativen auf dem Markt. So wäre eine schnelle Marktdurchdringung von Generika und ein intensiver Preiswettbewerb zu erwarten. Beides eigentlich sichere Indikatoren für funktionierenden Wettbewerb im patentfreien Arzneimittelmarkt und gute Nachrichten für Patienten und Krankenkassen, die von nachhaltigen Einsparungen profitieren könnten.
Doch nur eigentlich. Denn es bestehen handfeste Wettbewerbshemmnisse in Form der über den Patentablauf hinaus gehenden Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und dem Erstanbieter. Dieser Rabattvertrag mit dem Erstanbieter verpflichtet die Apotheken aufgrund des Substitutionsgebotes, weiterhin das sehr viel teurere Erstanbieterprodukt abzugeben, obgleich günstige Generika verfügbar sind. Das sorgt dafür, dass sich der Wettbewerb nicht entfalten kann und der Erstanbieter auch nach dem Patentablauf eine marktdominante Stellung behält.
Die derzeitige Praxis nutzt letztlich nur dem Hersteller des Erstanbieterproduktes.