Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Rabattverträge im Exklusivmodell gefährden die Arzneimittelversorgung

Erste wissenschaftliche Studie belegt:

Berlin – Zum ersten Mal haben Forscher den Zusammenhang zwischen dem Rabattvertragsmodell und Lieferproblemen von Arzneimitteln wissenschaftlich untersucht. Die von Pro Generika in Auftrag gegebene Studie des IGES Instituts* zeigt: Rabattverträge mit einem einzigen Hersteller führen öfter zu versorgungskritischen Situationen als solche, die mit mehreren Unternehmen geschlossen werden.

Erst vergangene Woche hatte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) der ABDA eine Studie vorgelegt, die alle Rabattarzneimittel auf ihre Verfügbarkeit in den vergangenen Jahren analysiert und herausgefunden: Die Anzahl der nicht verfügbaren Rabattarzneimittel hat sich von 4,7 Millionen in 2017 auf 9,3 Millionen Packungen in 2018 verdoppelt. Jetzt lässt die IGES-Studie einen weiteren Schluss zu: Dass ein Apotheker ein anderes als das Rabattarzneimittel abgegeben musste, kommt immer dann besonders oft vor, wenn der Rabattvertrag im Exklusivmodell geschlossen wurde.

Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer sagt dazu: „In der Diskussion um Lieferengpässe wird die Zahl der Nichtverfügbarkeit oft klein geredet. Einige Krankenkassen geben an, dass der Anteil der nicht verfügbaren Wirkstoffe bei gerade einmal 0,6 Prozent liege. Unsere Studie aber zeigt, dass es besonders in Exklusivverträgen zu mehr Lieferausfällen kommt.“

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

  • 60 Prozent der Verordnungen, die vom Apotheker mit dem Hinweis auf eine Lieferunfähigkeit abgegeben wurden, stammten ursprünglich aus Rabattverträgen mit nur einem Hersteller.
  • Bei einigen Wirkstoffen lag der Anteil sogar bei knapp 90 Prozent.
  • Exklusivverträge wurden im Betrachtungszeitraum verstärkt von Kassenarten wie der Ersatzkrankenkassen und der AOK abgeschlossen, andere Kassenarten setzten hingegen auf Rabattverträge mit mehreren Herstellern.

Zum Hintergrund: In den Rabattverträgen legen die Krankenkassen fest, welche Hersteller ihre Versicherten mit den einzelnen Wirkstoffen versorgen. Diese Versorgung können die Kassen entweder auf mehrere Schultern verteilen (Mehrpartnermodell) oder bloß einem Unternehmen übertragen (Exklusivmodell). Letztere sind für die Kassen aus Kostengründen interessanter, aber – und genau das zeigt die IGES-Analyse – auch fragiler.

Hier finden Sie die Zusammenfassung sowie die gesamte Studie zum Herunterladen.

* Datengrundlage sind die in Apothekenrechenzentren gesammelten Arzneimittelabrechnungsdaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus dem Jahr 2017.