Berlin – Vom 1. Juni 2008 bis zum 30. November 2008 läuft die Vorregistrierungsphase nach dem neuen europäischen Chemikalienrecht für die Unternehmen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, appelliert an Berliner Betriebe, die Fristen von REACH zu beachten. Bei Versäumen droht Herstellungs- und Importverbot!
Seit dem 1. Juni 2007 gilt das neue, europaweite einheitliche Chemikalienrecht REACH zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Umwelt. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Betroffen sind Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Unternehmen müssen einen chemischen Stoff in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen, wenn sie diesen Stoff in Mengen ab 1 Tonne/Jahr in der EU herstellen oder in die EU einführen wollen.
Für die Registrierung von Stoffen, die bereits vor September 1981 erstmalig auf dem Markt waren, bestehen nach Mengen gestaffelte Übergangsfristen (bis 2010, 2013 bzw. 2018). Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen diese Stoffe bzw. Zubereitungen in der Zeit vom 1. Juni bis 30. November 2008 bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorregistriert werden. Eine Vorregistrierung ist kostenlos und verpflichtet nicht zu einer Registrierung. Weitere Informationen sowie Hilfe und Unterstützung bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit einem nationalen Helpdesk im Internet unter http://www.reach-helpdesk.de an.