Berlin – Auf der heutigen Fachkonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses anlässlich der Präsentation der Ergebnisse der Qualitätssicherung sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz,(MdB): “Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung hat im vergangenen Jahr eine entscheidende Hürde genommen. Denn erstmals gibt es eine Richtlinie, die sowohl für den ambulanten, als auch für den stationären Bereich einheitliche Vorgehensweisen für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung festlegt. Außerdem werden erstmals die Voraussetzungen geschaffen, dass die Qualität der Versorgung auch beim Übergang vom Krankenhaus in den niedergelassenen ärztlichen Bereich oder umgekehrt gemessen werden kann. Diese Entwicklung ist erforderlich, weil sich die Qualität medizinischer Leistungen heute bei den vielfältigen Behandlungsverläufen der Patientinnen und Patienten über die Sektorengrenzen der ambulanten und stationären Versorgung hinweg nicht mehr sektoral getrennt beurteilen lässt.”
Medizinische Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen. Auf der heutigen Fachkonferenz zur Qualitätssicherung werden die Ergebnisse der Qualitätssicherung des vergangenen Jahres vorgestellt und diskutiert. Neben der Darstellung des Prozesses hin zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung stehen die Berichte über die Qualitätssicherungsverfahren und deren Weiterentwicklung im Vordergrund. Außerdem sind verschiedene Workshops geplant, die sich z.B. mit Evaluationsansätzen für Maßnahmen der Qualitätssicherung, rechtlichen Fragen oder dem Erkennen von Versorgungsdefiziten befassen. Die Veranstaltung ist eine maßgebliche Plattform für die Fachöffentlichkeit, um über die Perspektiven der Qualitätssicherung zu diskutieren.
Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz weiter: “Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen haben im Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe, die Qualität der Versorgung auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen und zum Beispiel die Pflegequalität im Krankenhaus näher zu be¬trachten und Qualitätsindikatoren für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu erarbeiten. Dabei muss der Ergebnisqualität eine besondere Rolle zugewiesen werden, weil sie für die betroffenen Patientinnen und Patienten in der Regel am entscheidensten ist. Daher ist es sachgerecht, dass die Patientinnen und Patienten unmittelbar bei der Gestaltung der Qualitätssicherung mitwirken. Im Hinblick auf einen sinnvollen Einsatz der knappen Ressourcen in der Gesundheitsversorgung muss dabei aber auch der bürokratische Aufwand der Qualitätssicherung gegenüber dem Nutzen im angemessenem Verhältnis stehen.”
Derzeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung diskutiert, ob die Ansätze einer qualitätssicherungsorientierten Vergütung sinnvoll sein können. Das Bundesministerium für Gesundheit ist daran interessiert, diese Diskussion zu versachlichen. Hierzu wurde ein Gutachten vergeben, das den nationalen und internationalen Stand der Qualitätssicherung aufarbeiten soll. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im November 2011 vorgelegt.
Weitere Informationen zu der Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses finden sich auf der Internetseite http://www.g-ba.de