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Qualitätssicherung durch den G-BA – institutionelle und organisatorische Anforderungen

17. BERLINER GESPRÄCHE ZUM GESUNDHEITSWESEN 4. November 2016, Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland unterliegen in Zukunft der verschärften Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und in seinem Auftrag der Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die ohnehin schon enorme Machtfülle der Richtlinienkompetenz des G-BA aus der obersten Steuerungsinstanz der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen wird dadurch weiter ausgebaut. Sie ist in ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation aber auch schon vorher vom Bundesverfassungsgericht in Zweifel gezogen worden. Diese verfassungsrechtliche Fundierung des G-BA wird aber insbesondere dann zur Bewährungsprobe, wenn der G-BA mit seinen Qualitätssicherungsrichtlinien in die verfassungsrechtlich gewährleistete Gesetzgebungshoheit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Der Gesetzgeber will diesen Bedenken durch eine Intensivierung der speziellen Mitwirkungs- und Aufsichtsbefugnisse des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem G-BA hinsichtlich seiner gesetzlichen Aufgaben im Rahmen des GKV-SVSG Rechnung tragen, welches im Entwurf vorliegt.

Die 17. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen arbeiten diese Problematik einer bundesrechtlichen Normierung vorrangig nur landesrechtlich umsetzbarer Steuerungsmaßnahmen durch darauf ausgerichtete Referate ausgewiesener Experten systematisiert auf. Nach einleitenden, in ihrer Ausrichtung kontroversen Referaten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA geht es in den folgenden Referaten insbesondere um die Eignung und um die Verhältnismäßigkeit der im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom 10. Dezember 2016 eingeführten Steuerung der Krankenhausvergütung des einzelnen Krankenhauses durch qualitätsabhängige Zu- und Abschläge auf der Grundlage der vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu erarbeitenden Qualitätsindikatoren und deren notwendige rechtliche Absicherung.

Folgende Referenten haben für die Tagung zugesagt:

  • Dr. med. Friederike Burgdorf, MSc Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin
  • Dr. med. Dirk Carstanjen Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin
  • Prof. em. Dr. jur. Ingwer Ebsen Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt/Main
  • Prof. Dr. jur. Ernst Hauck Bundessozialgericht, Kassel
  • Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen Universität Regensburg
  • Dr. med. Regina Klakow-Franck Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Berlin
  • Prof. Dr. med. Thomas Mansky Technische Universität Berlin
  • Dr. jur. Frank Stollmann Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA), Düsseldorf
  • Dr. med. Christof Veit Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Berlin

Einzelheiten zum Programm und zu den Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter:
www.gesundheitsgespraeche-berlin.de

Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

Prof. Dr. Peter Wigge
Prof. Dr. Stefan Huster
Dr. Rainer Hess