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Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis

QM-Sonderausgabe des Stiftungsbriefs

Hamburg – Seit dem 1. Januar 2006 steht die Pflicht fest: Die niedergelassenen Vertragsärzte und -zahnärzte (“Kassenärzte”) müssen bis 2009 ein Qualitätsmanagement-System in die Praxis einführen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

Mehr als ein Jahr nach der Beschlusslage sind immer noch viele Fragen offen – sowohl für Ärzte als auch für Institutionen im Gesundheitswesen. Daher hat die Stiftung Gesundheit eine Sonderausgabe ihres Newsletters “Stiftungsbrief” zum Thema Qualitätsmanagement (QM) herausgegeben.

Inhalte:

– Rechtsgrundlagen

– gängige QM-Systeme im Überblick

– Studie zum Stand des QM im ambulanten Sektor

– Arzt-Auskunft nennt die Ärzte mit QM: System und Phase der Implementierung

Die Sonderausgabe können Sie sich hier herunterladen: http://www.stiftung-gesundheit.de -> Sonderausgaben

Die gesamte QM-Studie finden Sie unter: http://www.stiftung-gesundheit.de -> Studien