Hamburg – Seit dem 1. Januar 2006 steht die Pflicht fest: Die niedergelassenen Vertragsärzte und -zahnärzte (“Kassenärzte”) müssen bis 2009 ein Qualitätsmanagement-System in die Praxis einführen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Mehr als ein Jahr nach der Beschlusslage sind immer noch viele Fragen offen – sowohl für Ärzte als auch für Institutionen im Gesundheitswesen. Daher hat die Stiftung Gesundheit eine Sonderausgabe ihres Newsletters “Stiftungsbrief” zum Thema Qualitätsmanagement (QM) herausgegeben.
Inhalte:
– Rechtsgrundlagen
– gängige QM-Systeme im Überblick
– Studie zum Stand des QM im ambulanten Sektor
– Arzt-Auskunft nennt die Ärzte mit QM: System und Phase der Implementierung
Die Sonderausgabe können Sie sich hier herunterladen: http://www.stiftung-gesundheit.de -> Sonderausgaben
Die gesamte QM-Studie finden Sie unter: http://www.stiftung-gesundheit.de -> Studien