Stuttgart – Mit 20 Prozent weniger Honorar sollen sich die ambulanten Operateure in Baden-Württemberg ab 2009 begnügen, wenn der vom erweiterten Bewertungsausschuss festgelegte Punktwert von 4,0 Cent in Kraft tritt. Dieser drastisch abgesenkte Wert ist nach Auffassung der operativ tätigen Fachgruppen im Ländle allerdings völlig inakzeptabel. Unisono mit seinen Kollegen erklärte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen in Baden-Württemberg Dr. Dieter Haack: Keine operativ tätige Fachgruppe wird zu diesem Punktwert in Baden-Württemberg noch ambulante Operationen oder postoperative Versorgung anbieten können! In der Vergangenheit hatten die ambulanten Operateure in Baden-Württemberg einen Katalog ambulanter Operationen und Anästhesien, die im Jahre 2006 noch mit einem Punktwert von 5,11 Cent vergütet wurden. Dieser Punktwert orientierte sich an einer längst veralteten Kalkulation der ärztlichen und technischen Leistungsanteile bei der Einzelvergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), bei der ein Punktwert von 5,11 Cent herauskam. Angesicht dramatischer Steigerungsraten bei Energie- und Personalkosten sowie der Anhebung der Mehrwertsteuer und der Inflationsrate müsste dieser Punktwert längst bei 6,8 Cent liegen. Doch von der dringend notwendigen Anhebung des Punktwertes ist Baden-Württemberg weit entfernt: Die Absenkung des Punktwertes auf 4,0 Cent führt die Forderung der Politik nach einer Förderung des ambulanten Operierens ad absurdum: Mit derart niedrigen Honoraren können ambulante Operateure nicht einmal ihre Betriebskosten decken. Logische Konsequenz wäre es, die Patienten wieder ins Krankenhaus stationär einzuweisen. Doch diese Alternative käme die Krankenkassen erheblich teurer zu stehen als eine angemessene Vergütung der ambulanten Operateure: Bereits 2004 hatte die Techniker Krankenkasse in einer landesweiten Erhebung einen erheblichen Einspareffekt durch die Verlagerung von Eingriffen aus dem stationären in den ambulanten Sektor belegt. Dennoch sind die Verhandlungen der Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gescheitert. Daher gibt es aus Sicht der niedergelassenen Fachärzte nur eine Möglichkeit: Wir fordern das Schiedsamt und die Vertragspartner auf, mindestens den früheren Punktwert von 5,11 Cent für ambulante und belegärztliche Operationen und Narkosen sowie die Zusatzleistungen im Rahmen der postoperativen Überwachung und Nachbehandlung zu bezahlen. Nur auf diese Weise kann dem Gesetzgeber gefolgt werden, der das ambulante und belegärztliche Operieren als besonders förderungswürdig eingestuft hat. Eine angemessene Vergütung der ambulante Operateure ist Grundvoraussetzung für eine weitere Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in den kostengünstigeren ambulanten Bereich, erklärten die Verbände.