Berlin – Für eine qualitätsgesicherte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) hatten die Betriebskrankenkassen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum 1. April 2009 ein innovatives Versorgungsmodell auf der Grundlage eines Mustervertrags ADHS aus der Vertragswerkstatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gestartet. Um den Nutzen dieses besonderen Versorgungskonzepts für die betroffenen Patientinnen und Patienten und deren Familien zu prüfen, wurde der Versorgungsvertrag durch ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Projekt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit von der Universität Marburg evaluiert. Der nun vorgelegte Abschlussbericht zeigt, dass durch die Vernetzung und die im Vertrag geregelte enge Zusammenarbeit der Leistungserbringer die Therapie von ADHS-Patientinnen und Patienten verbessert werden konnte.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Seit Jahren steigen die diagnostizierten Erkrankungen mit ADHS bei Kindern und Jugendlichen. Diese Erkrankung stellt nicht nur Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen sondern auch Eltern, Lehrer und Erzieher. Es ist unser Ziel, Kinder und Jugendliche mit ADHS und ihre Familien zu unterstützen, damit sie ihre Krankheit bewältigen. Die Kooperation für eine qualitätsgesicherte multimodale Versorgung mit speziellen Verträgen verbindlicher zu gestalten, ist der richtige Weg. Denn eine leitliniengerechte Versorgung trägt dazu bei, die medizinische Versorgung der Betroffenen und damit auch deren Lebensqualität und die ihrer Familien zu verbessern. Das Bundesministerium für Gesundheit wird Hilfen für Menschen mit ADHS auch in Zukunft eine hohe Aufmerksamkeit widmen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass mögliche Barrieren für die Umsetzung einer qualitätsgesicherten Versorgungspraxis weiter abgebaut werden.”
Der vorgelegte Abschlussbericht zeigt, dass in den teilnehmenden Praxen sorgfältig diagnostiziert und leitliniengerecht behandelt wurde. Aus Sicht der beteiligten Pädiater, Kinder- und Jugendlichenpsychiater und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat der Vertrag entscheidende Verbesserungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich gebracht. Auch wurde deutlich, dass die betroffenen Familien besser über den Behandlungsweg und die Ansprechpartner informiert wurden. Die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sprechen daher für eine Ausweitung dieses Versorgungskonzeptes.
Aktuelle epidemiologische Erhebungen wie die Kindergesundheitsstudie KiGGS des Robert-Koch-Instituts (RKI) weisen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) als eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen aus. Experten sind sich darüber einig, dass eine evidenzbasierte medizinische Versorgung in Form eines multimodalen therapeutischen Gesamtkonzepts nach einer differenzierten Diagnostik durch einen Experten oder eine Expertin erfolgen sollte. Demgegenüber wurde in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass in der Versorgungspraxis vielerorts entgegen dem Leitlinienkonsens noch die alleinige Arzneimitteltherapie der Behandlung von ADHS dominiere.
Details zum Projekt unter:
http://www.uni-marburg.de/fb20/kjp/eval/adhseval
Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit unter:
http://www.bmg.bund.de/praevention/kindergesundheit/kindergesundheit.html