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Programm für steigende Arzneimittelpreise

Pressemitteilung

Berlin – Zu den heute vorgestellten Plänen der Koalition zur Neuordnung des Arzneimittelbereichs erklärt Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

CDU/CSU und FDP wackeln hin und her zwischen ihrer traditionellen Rolle als parlamentarischer Arm der Pharmaindustrie und den Zwängen, die sich aus dem rasanten Anstieg der Arzneimittelausgaben ergeben. Dabei herausgekommen ist ein Reformplan, der halbherzig und widersprüchlich ist. Er wird mittelfristig – nach dem Auslaufen des vorgesehenen Preisstopps – zu Ausgabensteigerungen führen.

Geht es nach der Koalition, sollen die Arzneimittelhersteller auch weiterhin für ihre neuen Arzneimittel nach deren Zulassung jeden Preis verlangen können. Zwar soll dieser Freibrief nur noch ein Jahr gelten – dann sollen Preisvereinbarungen mit den Krankenkassen greifen. Dadurch entstehen für die Hersteller massive Anreize, die Ausgangspreise auf Rekordniveau anzusetzen. Dass es den Krankenkassen später gelingt, einen angemessenen Preis zu vereinbaren und die zusätzlichen Ausgaben des ersten Jahres wieder auszugleichen, ist kaum zu glauben. Die frühzeitige Beteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Arzneimittelprüfer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an den Studien der Pharmaunternehmen wird im Koalitionspapier zwar als möglich erwähnt, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Damit dürfen die Dossiers, die die Pharmahersteller vor der Zulassung ihrer Arzneimittel einreichen sollen, vielfach bloße Verkaufsbroschüren werden. Bei Preisverhandlungen auf dieser Grundlage wird schon vorab klar sein, wer über den Tisch gezogen wird: Die Krankenkassen und damit die Beitragszahlerinnen und –zahler.

Preissteigernd werden sich die Koalitionspläne im Bereich der Nachahmerpräparate (Generika) auswirken. Dort haben die Rabattverträge in den vergangenen Jahren zu deutlichen Preissenkungen geführt. Zu Rabattverträgen kommt es aber nur, wenn die Krankenkassen feste Zusagen machen können, wie viele Packungen eines Arzneimittels ihre Versicherten abnehmen werden. Diese Zusagen werden jetzt unmöglich gemacht. Denn Versicherte sollen künftig gegen die Zahlung der Preisdifferenz auch ein anderes Arzneimittel das Rabatt-Präparat wählen können. Durch diese “Mehrkostenregelung” wird den Rabattverträgen das Totenglöckchen geläutet. Die Preise für Generika werden wieder kräftig ansteigen.