Berlin – Zum heute veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, zur Frage des deutschen Verbotes von Fremdbesitz an Apotheken erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt:
Die deutsche Generikaindustrie begrüßt das klare und eindeutige Votum, mit dem Generalanwalt Yves Bot das deutsche Verbot von Fremdbesitz an Apotheken als europarechtskonform bewertet hat. Die Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt, ohne Wenn und Aber auf die inhabergeführte und Apotheke zu setzen. Nur sie bietet wie auch bereits die deutsche Bundesregierung und der Bundesrat ausgeführt haben – die unabhängige Beratung, die ihre Kunden im Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend benötigen.
Während die Arzneimittelhersteller für die Produktqualität garantieren, sorgen die Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz für die Einsatzqualität. Nur so kann eine Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis führen. Zwar ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch nicht gesprochen, er folgt aber zumeist dem Votum des Generalanwaltes. Insofern haben die unabhängigen Apotheken heute einen wichtigen Etappensieg erzielt.