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Pro Generika begrüßt klares Statement der Europäischen Sozialversicherungen

Stärkung heimischer Arzneimittelproduktion

Berlin – Am 16. Oktober 2018 haben sich die Europäischen Sozialversicherungen für eine Anpassung des Schutzes geistigen Eigentums dahingehend ausgesprochen[1], dass es zu einer Stärkung der Arzneimittelproduktion in der EU kommen könnte. Hierzu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Wir begrüßen, dass sich jetzt auch die Europäischen Sozialversicherungen, und damit auch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, für eine Anpassung des bestehenden Patentrechts einsetzen, um die unerwünschten Nebenwirkungen systematischer Standortverlagerungen von Arzneimittelproduktion ins Ausland zu verhindern.“

Hintergrund: Das bestehende Rechtssystem des geistigen Eigentums hat sich in den letzten Jahren als Förderprogramm der EU für Produktionsstandorte außerhalb Europas erwiesen. Denn es ist Unternehmen gesetzlich verboten, hierzulande patentfreie Nachfolgepräparate herzustellen, solange das entsprechende „Originalarzneimittel“ noch Schutzrechte geistigen Eigentums genießt. Daher sind Unternehmen gezwungen, Produktionskapazitäten systematisch im Ausland aufzubauen. Und ist die Produktion einmal im Ausland angesiedelt, wird sie im Regelfall nicht zurück nach Deutschland verlegt.

„Wir engagieren uns seit langem dafür, dass diese negativen Nebenwirkungen des aktuellen Schutzsystems geistigen Eigentums beseitigt werden. Und in einer Zeit, wo nun auch immer mehr Politiker und Akteure im Gesundheitssystem erkennen, wie relevant die Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa für die Versorgungssicherheit ist, hat sich das aktuelle Patentrecht als Barriere zur Stärkung des Standorts Deutschland erwiesen. Wir brauchen daher unbedingt die gesetzliche Erlaubnis der Vorratsproduktion, mit der es Unternehmen hierzulande erlaubt wäre, sich für den Patentablauf eines Arzneimittels vorzubereiten und in Deutschland für den Bedarf der Patienten in Deutschland zu produzieren.

Davon würden alle Unternehmen profitieren, die in Deutschland Produktionsstätten betreiben: Das sind Generika- und Biosimilarunternehmen genauso wie Originalhersteller sowie Biotechunternehmen, Auftragshersteller und die gesamten Zulieferer. Das Resultat einer Ermöglichung der Vorratsproduktion wäre: Generika und Biosimilars, die am Tag 1 nach Patentablauf in die deutsche Apotheke gelangen, könnten endlich hierzulande hergestellt werden – und müssten nicht länger aus Ländern außerhalb der EU importiert werden.

Wir appellieren an die Bundesregierung, insbesondere an das Justiz- und Verbraucherschutzministerium, sich in Brüssel jetzt für die Ermöglichung der Vorratsproduktion einzusetzen. Denn diese lässt sich umsetzen, ohne dass der sehr hohe Schutzstandard geistigen Eigentums in der EU auch nur um einen Tag gekürzt würde,“ so Bretthauer abschließend.


[1] esip.eu/tmp/alkaintranet/ESIP%20statement%20on%20Supplementary%20Protection%20Certificates.pdf