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Privatversicherte erhalten keine bevorzugte Behandlung bei Organ-Transplantationen

Pressemitteilung der PKV e.V.

Berlin – Zu der Aussage des SPD-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg, Privatpatienten würden bei Organ-Transplantationen bevorzugt behandelt und der entsprechenden Meldung der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung stellt der PKV-Verband fest:

Die Behauptung, dass Privatpatienten häufiger Organ-Transplantationen erhalten als gesetzlich Versicherte, ist falsch. Es gibt in Deutschland klare Regeln darüber, wie Spenderorgane an ihre Empfänger gelangen. Diese Regeln gelten unabhängig vom Versichertenstatus. Privatversicherte erhalten also keine bevorzugte Behandlung bei Organ-Transplantationen.

Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte gestern bereits richtig gestellt, dass bei Organ-Transplantationen ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit und nicht nach Versichertenstatus entschieden werde. Das BMG hatte zudem deutlich gemacht, dass Wodarg aus Zahlen des Ministeriums falsche Schlüsse gezogen habe.