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Privates Kapital willkommen?
GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 2023 diskutiert heißes Eisen

GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 19. und 20. September 2023

Hamburg – „Die aktuell entbrannte Kontoverse, ob Gesellschafter von Medizinischen Versorgungszentren auch Kapitalgesellschaften oder nur Ärzte sein dürfen, geht an der gesellschaftlichen Realität weit vorbei“, stellt Prof. Heinz Lohmann fest. Der Gesundheitsunternehmer und Präsident des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTS­KONGRESSES hält die in dieser Debatte implizierten Unterstellungen, Ärzte handelten quasi naturgemäß immer im Interesse der Patienten, während sonstige Investoren raffgierige Zeitgenossen seien, die es energisch zu stoppen gelte, für abwegig.

Nüchtern betrachtet, stecke unsere Gesellschaft in einem grundlegenden Wandel, der auch vor den Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitswirtschaft nicht haltmache. So sei die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte fast überall stark rückläufig. Genau umgekehrt sei der Trend bei allen angestellten Medizinerinnen und Medizinern sowohl in Praxen als auch in MVZs. Hintergrund sei hierbei sicherlich auch, dass erstmals im Lauf des letzten Jahres mehr Frauen als Männer in der ambulanten medizinischen Versorgung tätig waren. Angestellte bräuchten, wie in jeder anderen Branche auch, erfolgreiche Betriebe, in denen sie auf einem zukunftssicheren Arbeitsplatz tätig sein könnten. Ambulante Medizinbetriebe im Gesundheitssektor stünden bereits heute und erst recht zukünftig vor großen Herausforderungen. Viele davon seien mit erheblichen Investitionen verbunden. Digitale Technik und moderne diagnostische und therapeutische Methoden erforderten den risikobereiten Einsatz von Kapital. Deshalb sei es unverantwortlich, private Investitionsbereitschaft mit ideologischen Vorbehalten abzuschrecken.

„Richtig ist vielmehr, das Patienteninteresse tatsächlich zum Maßstab für die Zulassung zur medizinischen Leistungserbringung zu machen“, sagt Lohmann. Ideologie müsse endlich durch Empirie ersetzt werden. Mit Unterstellungen und Verdächtigungen zu agieren, sei nicht zielführend. Es müsse darum gehen, Qualität in der ambulanten Versorgung von allen Beteiligten zu fordern und deren Einhaltung zu kontrollieren. Deshalb sei höchste Transparenz dringend erforderlich. Patientinnen und Patienten, die sich informieren wollten, gebe es immer mehr. Sie müssten in die Lage versetzt werden, Vergleiche anstellen zu können, völlig unabhängig von der Gesellschafterstruktur eines ambulanten Angebots. Zudem müsse der Staat immer wieder prüfen, ob die Leistungsvergütung Fehlanreize bei den Geldgebern auslöse. Lohmann nachdrücklich: „Das weitgehend solidarisch finanzierte Gesundheitssystem hat nichts zu verschenken, aber es muss viel leisten.“

Das Thema der privaten Gesellschafter in Medizinbetrieben steht ganz oben auf der Agenda des GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES 2023 am 19. und 20. September in Hamburg.

Aktuelle Informationen zum GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 2023 am 19. und 20. September in Hamburg und die direkte Anmeldung – derzeit zum Frühbuchertarif – finden sich jederzeit unter: www.gesundheitswirtschaftskongress.de