Berlin – Zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums im Referentenentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG), eine Beitragslimitierung und -reduktion für die private Pflegeversicherung einzuführen, erklärt der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach:
“Eine Beitragslimitierung und -reduktion für die private Pflegeversicherung – analog zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung – ist nicht akzeptabel. Dies würde einen weiteren system- und rechtswidrigen Subventionsbedarf zu Lasten der Bestandsversicherten auslösen und wäre ebenso ein unzulässiger Eingriff in bestehende Verträge wie er mit den Regelungen zum Basistarif erfolgt. Gerade auch aus diesem Grund werden private Krankenversicherungen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz einlegen. Entsprechend wäre dann auch gegen das PfWG vorzugehen.”