Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Private Krankenversicherung und Beihilfe gründen Zentrale Einzugsstelle für Arzneimittelrabatte (Zesar)

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Seit Jahresbeginn 2011 gelten die gesetzlich eingeführten Arzneimittelrabatte auch für Privatversicherte. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und die Träger der Beihilfe haben zu diesem Zweck das Gemeinschaftsunternehmen „Zesar“ in Köln gegründet. Die „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten“ wird künftig für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend machen.

Nach Vorgabe des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“ (AMNOG) müssen die Versicherten an der Apothekenkasse zunächst den vollen Medikamentenpreis zahlen. Anschließend fordert Zesar von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein. Dazu erhält die Einzugsstelle von den PKV-Unternehmen und Beihilfeträgern anonymisierte Rezeptdaten und leitet die für die Rabatte relevanten Daten in regelmäßigen Abständen an die Pharmaunternehmen weiter. Die erzielten Rabatte führt Zesar anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück.

Das Geld kommt direkt den Versicherten zu Gute. Nach gesetzlicher Vorgabe werden die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienermäßigung verwendet. Die Branche erwartet, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Geschäftsführer von Zesar sind Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe.