Bonn/Berlin – Nach einer Publikation in der Zeitschrift “Stem Cells” ist es einer amerikanischen Arbeitsgruppe gelungen, den Zellkern menschlicher Hautzellen in entkernte menschliche Eizellen zu übertragen und diese neuen Zelltypen im Labor zur Teilung anzuregen. Damit könnte ein erster Schritt auf dem Weg zur “Klonierung” menschlicher Zellen gegangen worden sein. Bei diesen Experimenten bleiben viele methodische Fragen offen.
Schon in ihrer Stellungnahme zur Stammzellproblematik vom Herbst 2006 hat die DFG das “therapeutische Klonieren” oder “Forschungsklonieren” skeptisch beurteilt. Sowohl aus wissenschaftlichen Gründen, aber auch weil bei diesem Verfahren viele Eizellen von jungen Spenderinnen nötig würden, hat die DFG der Erforschung von Reprogrammierungsvorgängen deutliche Priorität gegeben. Die Entwicklung seit Herbst 2006 hat die DFG in dieser Haltung bestätigt. Aus Arbeiten amerikanischer und japanischer Gruppen geht beispielsweise hervor, dass sich menschliche Hautzellen durch Behandlung mit Reprogrammierungsfaktoren in stammzellähnliche Zellen rückverwandeln lassen.
Die DFG sieht auch die neuen Ergebnisse zum “Forschungsklonieren im menschlichen System” kritisch. Derartige Experimente sind in Deutschland verboten. Auch die Einführung von klonierten Zelllinien ist nicht erlaubt. Es ist seitens der DFG nicht daran gedacht, diese Haltung zu revidieren.
Stattdessen setzt die DFG weiterhin auf die Erforschung der Reprogrammierungsvorgänge bei adulten und embryonalen Stammzellen.