Heidelberg – Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung ändern sich die Rahmenbedingungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen grundlegend. Das Versorgungsangebot wird um die psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung erweitert, die Behandlungsabfolge wird klarer strukturiert und die Begründung eines Psychotherapieantrages wird verkürzt. Mit der persönlichen telefonischen Erreichbarkeit und dem verpflichtenden Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunden wachsen aber auch die Anforderungen an psychotherapeutische Praxen.
Das Praxishandbuch „Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung“ erläutert die neuen Regelwerke und die Veränderungen und bietet den Vertragspsychotherapeuten und Vertragsärzten, die psychotherapeutisch tätig sind, eine wichtige Hilfe für den Praxisalltag. Es ist aber auch für alle gedacht, die sich mit diesen Regelungen befassen werden, wie z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Gesetzlichen Krankenkassen. Die Änderungen werden detailliert und anhand praktischer Beispiele beschrieben.
Das Autorenteam Bender/Berner/Best/Dilling/Schaff/Uhlemann war als Vertreter des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung maßgeblich an der Reform beteiligt.