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Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes hat jetzt oberste Priorität

Aussortieren von Embryonen verstößt gegen die Menschenwürde

Berlin – Anlässlich der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik vom 6. Juli 2010 erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach MdB und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär MdB:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass die Anwendung der Präimplantationstechnik nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, kritisieren wir ausdrücklich.

Die vom Bundesgerichtshof erlaubten Gentests an künstlich befruchteten Embryonen führen zu einer Selektion nach wertem und unwertem Leben. Dieses Aussortieren verstößt gegen die Menschenwürde.

Die Untersuchung von Embryonen auf schwerwiegende genetische Schäden und eine entsprechende Auswahl werten menschliches Leben ab und stehen der Schutzwürdigkeit des Embryos klar entgegen. Außerdem setzt die Präimplantationsdiagnostik eine Maschinerie um das Geschenk des Lebens in Gang und erhöht den Druck auf Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen.

Die Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes hat jetzt oberste Priorität, um den Schutz werdenden Lebens sicher zu stellen.