Berlin – Nach einer Transplantation sollten Patienten genau das Präparat gegen Organabstoßung erhalten, das ihnen vom Arzt verordnet wurde. Deshalb kann die Umstellung auf ein Generikum im Rahmen eines Rabattvertrags problematisch sein. In Einzelfällen kann der Apotheker deshalb Pharmazeutische Bedenken anmelden und sich über bestehende Rabattverträge hinweg setzen. Auch der Arzt kann durch das Ankreuzen des aut-idem-Feldes einen Austausch verhindern. Ob der Arzt einen Transplantierten auf ein Originalpräparat oder ein Generikum eingestellt hat, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, bei einem gut eingestellten Patienten nicht nur wegen eines Rabattvertrags zwischen verschiedenen Präparaten zu wechseln, sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Schulterschluss mit dem Arzt kann der Apotheker so dafür sorgen, dass der Patient unabhängig vom gerade aktuellen Rabattvertrag kontinuierlich das gleiche Medikament bekommt.
Nach einer Organtransplantation müssen Patienten dauerhaft Medikamente gegen eine Organabstoßung einnehmen. Diese Immunsuppressiva besitzen einen eng begrenzten Wirkungsbereich und müssen exakt dosiert werden. Ist die Wirkstoffkonzentration im Blut zu hoch, drohen Nebenwirkungen, bei Unterdosierung besteht die Gefahr der Organabstoßung. Das kann fatale Folgen für die Patienten haben, die meist jahrelang auf ihr Spenderorgan gewartet haben. Grundsätzlich können bei einem Präparatewechsel Schwankungen des Wirkstoffspiegels im Blut durch eine andere Verarbeitung des Wirkstoffs oder andere Hilfsstoffe nicht ausgeschlossen werden.
Unter dem Motto In jedem steckt ein Lebensretter klären die Apotheken über Organspende auf. Anlässlich des heutigen Tags der Apotheke geben Apotheken Organspendeausweise und Informationsmaterialien an ihre Patienten und Kunden weiter. Initiator der Kampagne ist die ABDA, die mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) kooperiert.
Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de.